Sohn schwer betrunken

Polizei straft besorgten Vater ab – zu Unrecht

Salzburg
06.07.2026 09:00

Ein Pongauer Papa wollte, dass sein betrunkener Sohn ins Spital kommt. Anstatt zu helfen, gingen die Polizeibeamten mit einer Festnahme und einer Anzeige vor. Nun entschied in dem Fall das Landesverwaltungsgericht ...

Große Sorgen machte sich ein Pongauer Papa am 2. November 2025: Der Sohn feierte an jenem Abend mit Freunden in einem Lokal – und schaute dabei viel zu tief ins Glas. Der Vater wurde aufgrund der starken Trunkenheit gegen 20 Uhr angerufen, um den Sohn abzuholen. Tatsächlich konnte sich der junge Mann nicht mehr auf dem Stuhl halten, als der Papa ins Lokal kam – er drohte bewusstlos zu werden. Der Vater rief daraufhin die Rettung. Doch die Sanitäter kamen nicht alleine – auch Polizisten trafen beim Lokal ein. Dabei entbrannte eine Diskussion zwischen dem besorgten Papa und den Polizeibeamten. Man beschloss, privat ins Spital zu fahren.

Statt ins Spital kam der Sohn in die Polizeistube
Doch dazu kam es nicht: Statt in ein Krankenbett zu kommen, nahmen Beamte den Betrunkenen fest und brachten ihn in die örtliche Polizeiinspektion. Das weckte die Emotionen des Vaters: Lautstark forderte er, dass sein Sohn ins Spital gebracht werde – gestikulierend und der Polizei vorwerfend, dass das, was sie machten, Unrecht sei.

Was tat die Polizei? Anstatt auf die Sorgen des Familienmenschen einzugehen, drohten sie dem Mann eine Festnahme an, und zeigten ihn dann an – nach Paragraf 82 des Sicherheitspolizeigesetzes „Aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht“.

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Das Gericht erachtet die Reaktion als die einzig sinnvolle, da die Polizei seinem Ansinnen nicht nähergetreten war, sondern den Sohn festgenommen hat.

Aus der Gerichtsentscheidung

Erst zwei Stunden später brachten sie den Sohn tatsächlich ins Spital. Ein Strafbescheid in Höhe von 150 Euro erreichte den Papa einige Wochen nach dem Vorfall. Dagegen legte er Beschwerde am Landesverwaltungsgericht ein. Beim Verfahren stellte das Gericht fest, dass der Sohn rückgerechnet rund 2,7 Promille intus hatte: „Dass in einem Zustand derart hoher Alkoholisierung die einzig sinnvolle Möglichkeit die Verbringung in eine Krankenanstalt ist, kann nicht zweifelhaft sein.“

Da die Beamten aber anfangs „keine Bereitschaft“ zeigten, den Jungen ins Spital zu fahren, blieb dem Vater nichts anderes übrig, als zu schimpfen, zu gestikulieren und laut zu sein. „Zusammengefasst ist das Verhalten des Beschwerdeführers als entschuldigend zu werten“, befand das Gericht und hob die Strafe auf.

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