Straftaten in Syrien

Historischer Prozess gegen „Foltergeneral“ in Wien

Gericht
01.06.2026 15:04

Das gab es in Österreich noch nie: Im Landl sitzen zwei ehemalige Anhänger des syrischen Assad-Regimes vor dem Schöffensenat. Sie sollen zwischen 2011 und 2013 angeordnet haben, Häftlinge in syrischen Gefängnissen brutal zu foltern – teilweise hätten sie auch selbst Hand angelegt. In Wien droht deswegen nun eine Haftstrafe. Die Verteidigung warnt jedoch vor Sippenhaftung.

„Wir schlagen heute ein neues Kapitel in der strafrechtlichen Geschichte Österreichs auf“, leitet der Staatsanwalt im Wiener Landl ein. Denn so etwas gab es bei uns noch nie. Auf der Anklagebank im Saal 103 sitzen zwei mutmaßliche Anhänger des syrischen Assad-Regimes, die während des Bürgerkriegs in Syrien dort zig Häftlinge misshandelt und gefoltert haben sollen. 2015 kamen sie als Flüchtlinge nach Österreich. 

„Alltag in syrischen Haftanstalten“
In Wien sollen sie für diese angeklagten Verbrechen nun zur Verantwortung gezogen werden: „Das ist ein kleiner Beitrag global gesehen zur strafrechtlichen Aufarbeitung. Es war in Europa hinreichend bekannt, dass in syrischen Haftanstalten gefoltert wurde“, so der Staatsanwalt. Und fährt fort, ausführlichst die damaligen militärischen Strukturen des syrischen Geheimdienstes und der Kriminalpolizei zu erklären. „Wir sehen hier Gewalt als institutionelles Mittel. Das war Alltag in den syrischen Haftanstalten.“

General und Oberleutnant als Befehlshaber
Was bedeutet das konkret? Der erstangeklagte 63-Jährige war im Rang eines Generals der Leiter des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Stadt Ar-Raqqa. Der zweitangeklagte 54-Jährige war damals Leiter der Kriminalpolizei im Rang eines Oberleutnants. In diesen Positionen hätten sie unzählige Regimegegner im Amtsgebäude bei Verhören von Wachbeamten foltern lassen.

Der Staatsanwalt spricht von Tritten mit Militärstiefeln, Schlägen mit Stocken, Elektroschockern und mehr. Ein 18-jähriger Mann soll sexuell misshandelt worden sein. „Das erfolgte auf Anweisungen der Einvernehmenden. Die Zeugen werden das genau schildern“, so der Ankläger. Denn in den nächsten Wochen sollen die gequälten Häftlinge persönlich aussagen. 

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Die zwei Personen sitzen hier nicht als Vertreter für ein ganzes Regime. Wir haben keine Sippenhaftung.

Anwalt Philipp Wolm verteidigt den angeklagten Oberleutnant.

„Wir werden das Leid der Opfer nicht abstreiten“, sagt Verteidiger Timo Gerersdorfer. Er verteidigt den ehemaligen General. „Dieses Verfahren beschäftigt sich mit dem dunkelsten Kapitel der syrischen Geschichte. Wir werden hier aber nicht über die Verbrechen des Assad-Regimes urteilen.“ Es ginge vielmehr um die einzelnen Vorwürfe gegen die zwei Angeklagten. Und die hätten mit der grausamen Folter von Häftlingen nichts zu tun gehabt.

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Ich habe keinen einzigen Demonstranten mit Verletzungen gesehen.

Aussage des angeklagten „Foltergenerals“

„Ich persönlich habe Verständnis für die Demonstranten gehabt“, sagt der 63-jährige General vor dem Schöffensenat. Denn er sei kein Assad-Anhänger gewesen. Sein Anwalt Timo Gerersdorfer betont sogar, sein Mandant hätte der freien syrischen Armee bei einer weitgehend friedlichen Übernahme der Stadt Ar-Raqqa geholfen. „Wenn er so eng mit dem Regime war, warum ist er nicht dort geblieben? Warum ist er nach Österreich geflüchtet?“, stellt Gerersdorfer in den Raum. „Er hat auch keine Folter gebilligt“, meint der Anwalt. Der Erstangeklagte – er sitzt derzeit in U-Haft – meint: „Ich habe keinen einzigen Demonstranten mit Verletzungen gesehen.“ Gewalt hätte er stets sofort unterbunden.

Staatsschutz holte „Foltergeneral“ nach Wien
2015 kam der angeklagte „Foltergeneral“ schließlich nach Österreich, unterstützt vom damaligen Staatsschutz. Als Vereinbarung mit einem befreundeten ausländischen Nachrichtendienst holte man den Mann nach Wien und half ihm, Asyl zu bekommen – die sogenannte Operation „White Milk“. In einem Prozess wegen Amtsmissbrauchs wurden die Beamten freigesprochen. Der mutmaßliche hauptverantwortliche Ex-BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss ist für die Justiz jedoch nicht greifbar.

Bis zum 30. Juni sind insgesamt 13 Verhandlungstage anberaumt. Es soll ein umfangreiches Beweisverfahren geführt werden. Denn der Verteidiger des Zweitangeklagten Philipp Wolm hält fest: „Das Einzige, was wir haben, sind die Zeugenaussagen.“ Beiden Syrern drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

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