13 Verhandlungstage über einen ganzen Monat verteilt – nächste Woche beginnt im Wiener Landesgericht ein Monsterprozess. Mit grausamem Inhalt: Ein syrischer General und sein Oberleutnant sollen zig Regimegegner gefoltert und misshandelt haben. Der ehemalige Staatsschutz holte die Militärmänner 2015 nach Österreich, ihnen wurde Asyl gewährt. Jetzt drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Es sind unsagbare Grausamkeiten, die im sogenannten Amtsgebäude des Allgemeinen Geheimdienstes und der Kriminalpolizei im syrischen Ar-Raqqa passiert sind. Ein militärischer Stützpunkt, der mit österreichischen Verhältnissen keinesfalls verglichen werden kann. Zwei Stöcke: im Erdgeschoss Gefängniszellen – oder eher Folterkammern. Darüber die Büros der Befehlshaber, wie des nun in Wien angeklagten Generals.
Gewaltvolle „Willkommensparty“ im Häfen
Denn unter der Führung des 63-jährigen Syrers sollen zwischen April 2011 und März 2013 schrecklichste Gewalttaten gegen zig Häftlinge passiert sein. Und auch er selbst soll Hand angelegt haben. Nur ein kleiner Auszug: Übergießen mit heißem Wasser, sodass Verbrühungen entstanden. Tritte mit Militärstiefeln ins Gesicht. Schläge und Stromstöße mit Elektrokabeln. Und das bestialische Folterwerkzeug „fliegender Teppich“. Schon die Verhaftung von Regimegegnern nannten die Wachbeamten „Willkommensparty“ – gezeichnet von Gewalt.
21 Opfer von grausamer Folter ausgeforscht
All das soll dem General mehr als bekannt gewesen sein. Genau, wie dem Zweitangeklagten, dem Leiter der Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei im Rang eines Oberleutnants der Polizei. Die Hauptaufgabe laut Anklageschrift: „Die Niederschlagung einer zivilen Protestbewegung durch Gewaltanwendung gegen deren Teilnehmer.“ Und dafür wurden alle grausamen Register gezogen. 21 Opfer konnten von der Staatsanwaltschaft ausgeforscht werden.
BVT holte „Foltergeneral“ nach Österreich
Die meisten von ihnen sollen auch bei dem Monsterprozess, der am 1. Juni im Wiener Landesgericht startet, persönlich aussagen. Warum in Österreich? Dem Foltergeneral und seinem Oberleutnant wurde 2015 vom damaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in der berüchtigten Operation „White Milk“ Asyl gewährt. Dabei handelte es sich um eine Vereinbarung mit einem ausländischen Partnerdienst.
Wegen Amtsmissbrauchs standen 2023 vier Beamte vor einem Schöffensenat – der Prozess endete mit Freisprüchen. Denn der mutmaßliche Hauptverantwortliche Martin Weiss, Ex-BVT-Abteilungleiter, war und ist für die Justiz nicht greifbar.
Der damalige Grund für den bewilligten Aufenthaltstitel: Die beiden syrischen Militärgrößen würden in ihrem Heimatland verfolgt werden. Dem General würde sogar die Todesstrafe drohen. Jetzt werden er und der Zweitangeklagte in Wien für die angeklagten Gräueltaten zur Verantwortung gezogen.
In Europa ist das der zweite Prozess dieser Art. In Deutschland wurde der Leiter der Vernehmungsabteilung zu lebenslanger Haft verurteilt – er hat 27 Morde zu verantworten.
Im Wiener Prozess geht es indes „nur“ um 10 Jahre Haft. Beiden Angeklagten werden eine Vielzahl von schweren Körperverletzungen, schweren und geschlechtlichen Nötigungen vorgeworfen. Die Anklage gegen den syrischen General, verteidigt von Anwalt Timon Gerersdorfer, umfasst außerdem das Verbrechen der Folter. Der Verteidiger des Oberleutnants, Philipp Wolm, nimmt voraus: „Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen.“
Bis 30. Juni sind insgesamt 13 Verhandlungstermine anberaumt.
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