Wo es aufzupassen gilt

Steuer auf viele Lebensmittel ab sofort halbiert

Wirtschaft
01.07.2026 00:01

Einkaufen im Supermarkt wird billiger: Gut 100 Euro im Jahr soll sich eine durchschnittliche Familie ersparen, weil per 1. Juli die Mehrwertsteuer auf viele Lebensmittel auf 4,9 Prozent halbiert wird. Der Handel verspricht, jeden Cent davon weiterzugeben. Doch Konsumenten müssen aufpassen, es gibt teils skurrile Einschränkungen.

Rund 100 Euro Ersparnis für eine Durchschnittsfamilie ist das Ziel der Senkung der Mehrwertsteuer auf viele Produkte vom Normalsatz von zehn Prozent auf nur noch 4,9 Prozent, die ab nun gilt. Fix ist: Den Fiskus kostet dies bereits heuer 200 Millionen Euro, im ganzen nächsten Jahr dann doppelt so viel. Rechnerisch zahlen wir beim Einkaufen somit um diesen Betrag weniger.

Konsumenten können natürlich nur voll profitieren, wenn sie ihren Speisezettel auf die überschaubar lange Liste der vergünstigten Nahrungsmittel umstellen. Billiger werden etwa Milch und einige Milchprodukte sowie frische Hühnereier. Dazu kommen viele Gemüsesorten, auch wenn sie tiefgekühlt sind, überwiegend heimisches Obst, Brot und Gebäck sowie normales Speisesalz (siehe Tabelle unten).

Je nach Supermarktkette 4000 bis 16.000 Artikel günstiger
In Summe werden rund 4000 Artikel betroffen sein, rechnet man bei Billa. Man werde die niedrigere Steuer auf den Cent genau an die Kunden weitergeben, verspricht Billa-Vorstand Erich Szuchy. Bei unrunden Beträgen werde zugunsten der Konsumenten auf den niedrigeren Cent-Wert nach unten angepasst.

Die Bio-Kaisersemmel etwa werde statt 0,45 Euro nun 0,42 Euro kosten – genau wären es 0,429. Spar musste über seine verschiedenen Marken an die 16.000 Artikel umstellen. Der günstigste Liter Milch von S-Budget kostet nun um sieben Cent, die Eigenmarken-Semmel um zwei Cent weniger.

„Gesündere“ und einfache Lebensmittel sollen leistbarer werden.
„Gesündere“ und einfache Lebensmittel sollen leistbarer werden.(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Allerdings stöhnen vor allem kleinere Händler und Lebensmittelanbieter unter der im Detail sehr komplexen Regelung. Bäcker kritisieren beispielsweise, dass das Steuerzuckerl nur für Gebäck mit maximal fünf Prozent Fett- bzw. Zuckergehalt in der Trockenmasse anzuwenden ist.

„Luxusweckerl“ und anderen
Die Folge: Sind Zusätze wie Nüsse, Sonnenblumenkerne, Mohn, Vollei, Rosinen oder Honig im Teig, dann wird sich das oft nicht ausgehen und weiter zehn Prozent zu verrechnen sein. Zudem ist nur Weizenmehl, nicht aber Roggen oder Dinkel auf der Liste. Dass beim Obst die kaum gekaufte Quitte als Grundnahrungsmittel gilt und begünstigt wird, ist auch nicht allen einleuchtend.

Und wer sich eine Semmel plus Butter kauft, zahlt je 4,9 Prozent. Lässt man sich die Butter aber an der Theke gleich hineinstreichen, dann bleibt es bei zehn Prozent. Ebenso ist es, sobald man das Weckerl und die Butter gleich im Geschäft verspeisen will und sie sich dort an einem Imbisstisch servieren lässt. Für Konsumenten heißt es also aufpassen.

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