3 Euro Zollabgabe

Was ab 1. Juli auf Kunden von Temu & Co. zukommt

Wirtschaft
29.06.2026 15:08

Mit 1. Juli fällt die Freigrenze von 150 Euro für Online-Bestellungen aus Drittstaaten, stattdessen wird für Kleinsendungen eine Zollgebühr von pauschal 3 Euro eingeführt. Schnäppchenjäger, die bei China-Riesen wie Temu oder Shein einkaufen, müssen daher in Zukunft vermutlich tiefer in die Taschen greifen.

Den heimischen Händlern war die Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern schon immer ein Dorn im Auge. Denn während Produzenten in Europa sich an Regeln und Vorschriften halten müssen, konnten Temu, Shein & Co. direkt aus China heraus Waren an die Konsumenten schicken und mussten bei einem Wert bis zu 150 Euro dafür keinen Zoll zahlen.

Mit dieser Praxis ist es ab 1. Juli Schluss. Wenn bei einem Online-Shop in einem Drittland etwas gekauft und direkt an den Konsumenten geschickt wird, fallen 3 Euro pro Warengruppe (Englisch „Item“) an. Wer beispielsweise zwei T-Shirts bestellt, zahlt 3 Euro Zoll. Kauft man jedoch ein T-Shirt, eine Handyhülle und eine Nagelschere, fallen dreimal 3 Euro – in Summe also 9 Euro für die Sendung an. Zu bezahlen ist die Zollgebühr prinzipiell vom Versender und nicht vom Käufer. Wie es dann in der Praxis ab Juli sein wird, wird sich zeigen. 

Bestellt man unterschiedliche Warengruppen (also zum Beispiel ein Kleid und ein Armband), fällt ...
Bestellt man unterschiedliche Warengruppen (also zum Beispiel ein Kleid und ein Armband), fällt die Gebühr zweimal an.(Bild: www.khosrork.com)

China-Riesen arbeiten an „Gegenstrategie“
Die Billiganbieter arbeiten jedenfalls schon an „Gegenstrategien“. Etwa mit der Errichtung von Lagern innerhalb der EU. Teilweise will man mit Partnern den 3-Euro-Zoll umgehen. Dieser wird, wie zuvor erwähnt, nur bei in Drittstaaten online gekauften und direkt an Verbraucher verschickte Ware schlagend. Solche Lager („Warehouses“) sind derzeit beispielsweise in Ungarn oder Polen geplant. Die EU-Kommission betont hier jedoch, dass Temu, Shein & Co. für Lieferungen in Lager in Europa aber – wie schon immer – ganz normal Einfuhrzölle zu bezahlen haben. Dennoch will die EU hier ganz genau hinschauen.

„Notmaßnahme“ befristet auf zwei Jahre
Mit der Maßnahme will man die europäischen Händler vor Billigimporten schützen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Die 3-Euro-Zollabgabe wird jedoch befristet bis Juli 2028, also zwei Jahre, eingeführt. Bis dahin soll ein neuer, europäischer E-Commerce-Datenpool aufgebaut sein, was es ermöglicht, die tatsächlichen Zollsätze je nach Ware und Herkunft zu berechnen.

Bearbeitungsgebühr kommt heuer noch obendrauf
Neben der 3-Euro-Pauschale kommt – vermutlich ab November – noch eine Bearbeitungsgebühr („Handling fee“) obendrauf. Hier laufen derzeit die Verhandlungen, die Höhe ist bisher nicht fix. Der Handelsverband rechnet voraussichtlich mit 2 Euro. Damit will man die Kosten für Zollabwicklung, Marktüberwachung und Kontrollen abdecken. Schon in der Vergangenheit wurden sehr viele Sendungen aus Drittländern so deklariert, dass die 150-Euro-Grenze nicht übersprungen wird und somit kein Zoll anfällt – obwohl der Warenwert viel höher war.

Faktenbox: Wann die Abgabe fällig ist

Mit 1. Juli fallen auf alle Online-Bestellungen in Drittstaaten (zum Beispiel China), welche direkt an den Verbraucher in der EU geschickt werden, 3 Euro Zollabgabe an. Diese wird je Warengruppe eingehoben, nicht je Paket oder Stück. Bei zwei T-Shirts, einem Ladekabel und drei Sonnenbrillen fallen in Summe dreimal 3 Euro Zoll an. Es gibt künftig keine Ausnahmen mehr für Kleinsendungen.

Täglich über 16 Millionen Pakete aus Drittländern in die EU
Dass eine lückenlose Überwachung der Sendungen schwierig ist (und bleibt), zeigen die Zahlen. Mittlerweile kommen täglich über 16 Millionen Pakete aus Drittstaaten in die EU, die unter 150 Euro deklariert sind. Über 90 Prozent davon entfallen auf China. Insgesamt waren es im Vorjahr rund 5,9 Milliarden Packerl. Diese Sendungen machen 97 Prozent aller Zollanmeldungen, aber nur 2 Prozent des Warenwertes aus.

Keine EU-Standards bei Billig-Importware
Neben dem Schutz der europäischen Händler hat die EU-Kommission auch den Schutz der Konsumenten im Fokus. Bei einer breit angelegten Zollkontrolle 2025 stellt man fest, dass beispielsweise bei Schutzausrüstung (Helme, Sicherheitsbrillen usw.) aus China & Co. 60 Prozent nicht den europäischen Standards entspricht, bei Nahrungsergänzungsmitteln sind es sogar 63 Prozent der Importe. Bei Kosmetika, Spielsachen und kleinen Elektronikartikeln fallen sogar 65 Prozent durch.

Bei Kosmetika oder Spielzeug aus Drittländern entsprechen fast zwei Drittel nicht den ...
Bei Kosmetika oder Spielzeug aus Drittländern entsprechen fast zwei Drittel nicht den EU-Standards.(Bild: stock adobe)

Nur ein erster Schritt zu einem neuen europäischen Zollsystem
Die 3-Euro-Abgabe ist nur der erste Schritt in einer umfassenden Modernisierung des europäischen Zollsystems. 2028 soll der Datenpool für E-Commerce fertig sein,

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