Der nächste Medienprozess im Wiener Landl – und auch dieses Mal mit prominenter Besetzung. Andreas Babler brachte eine Privatanklage gegen Gerald Grosz ein wegen Beleidigung. Denn einige Aussagen im Fernsehen gingen buchstäblich unter die Gürtellinie ...
Beinahe ein Jahr ist die Diskussion zwischen Ex-Präsidentschaftskandidat Gerald Grosz und Sebastian Bohrn Mena auf oe24-TV her. Und jetzt hat sie für Grosz ein gerichtliches Nachspiel. Denn einige Aussagen, die er in seiner minutenlangen Schimpftirade über Vizekanzler Andreas Babler traf, gehen wortwörtlich unter die Gürtellinie.
„Kastrat“ und mehr
In der Livesendung – von der auch die inkriminierte Sequenz im Verhandlungssaal abgespielt wird – bezeichnete Grosz ihn nämlich etwa als „Kastrat“ und viele mehr Begriffe in dieser Richtung. Gleich danach fiel der Satz: „Er lässt sich hinten packen und freut sich auch noch.“ Eine Aussage, die laut Bablers Medienanwalt nach den vorhergegangenen Bezeichnungen wenig Interpretationsspielraum übrig lässt. Es setzt für Grosz eine Privatanklage wegen Beleidigung.
„Das soll seine Feigheit ausdrücken“
Der rechtfertigt sich im Wiener Landl: „Ja, ich habe diese Worte gewählt. Damit ist aber nicht gemeint gewesen, dass der Herr Vizekanzler zeugungsunfähig ist. Das soll seine Feigheit ausdrücken.“ Richter Stefan Romstorfer bremst ihn: „Herr Grosz, die Frage war, ob Sie sich schuldig bekennen oder nicht.“ Wie aus der Pistole geschossen: „Nicht schuldig.“
Mein Gegenüber hat mich als niederträchtige Ratte bezeichnet.
Gerald Grosz spricht von allgemein schwierigem Umgangston bei oe24-TV.
„Warum kritisieren Sie nicht mit Worten, die nicht als Beleidigung verstanden werden können?“, fragt Romstorfer. Die Antwort: Man sei vor der Ausstrahlung aufgestachelt worden. Das sei ja nicht so gemeint gewesen. Alle würden sich einer herberen Wortwahl bedienen und überhaupt sei auch er selbst beleidigt worden. „Mein Gegenüber hat mich als niederträchtige Ratte bezeichnet“, meint Grosz.
„Die Sendung mit der Maus“ als Beweismittel
Es dauert nicht lange, dann wird vertagt. Denn Herr Rat ortet eher den Vorwurf der üblen Nachrede als jenen der Beleidigung – und das Delikt hat einen höheren Strafrahmen. „Das war nicht als üble Nachrede gemeint“, sagt der Verteidiger von Grosz. „Die Ausdrücke sind nicht wörtlich zu betrachten. Heutzutage wird vielen vorgeworfen, dass er keine Eier hat.“ Zum Beweis dafür legt der Anwalt dem Richter einen Erklär-Artikel von dem Kinderformat „Die Sendung mit der Maus“ vor.
Der Angeklagte stimmt einer Fortführung des Prozesses nicht zu. Man brauche Zeugen: Zum einen Andreas Babler selbst, zum Beweis, dass auch er gemeine Sachen über andere sage und sich gar nicht so beleidigt gefühlt habe. Und zum anderen einen Selbstverteidigungsexperten. Warum? Mit „hinten packen“ hätte Grosz nämlich eine Selbstverteidigungstechnik gemeint. Die Gegenseite entgegnet: „Es geht darum, was die breite Masse darunter versteht.“ In zwei Monaten wird weiterverhandelt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.