Angriff auf Richterin

Gefälschte E-Mails sollten Grasser-Urteil „kippen“

Gericht
18.08.2026 17:19
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Von krone.at

Schwere Vorwürfe im Fall Grasser: Offenbar sollte versucht werden, das bereits rechtskräftige Urteil gegen den Ex-Minister nachträglich zu Fall zu bringen – mit gefälschten Beweisen gegen jene Richterin, die ihn im BUWOG-Prozess verurteilt hatte. Was zunächst wie eine mögliche Chance auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens aussah, entwickelte sich zu einem Ermittlungsverfahren gegen jenen Mann, der die belastenden Unterlagen geliefert hatte.

Im März 2025 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Verurteilung Grassers bestätigt. Wenige Wochen später meldete sich ein ehemaliger IT-Forensiker und Datenanalytiker bei Grassers Anwälten. Er behauptete, Beweise für eine Befangenheit Hoheneckers zu besitzen. Gelöschte E-Mails und Postings der Richterin könnten seiner Darstellung zufolge zeigen, dass sie bereits vor Beginn des BUWOG-Prozesses voreingenommen gewesen sei.

Die brisanten Vorgänge wurden durch Unterlagen bekannt, die der APA und dem „Falter“ vorliegen. Demnach stellte der Mann für die technische Wiederherstellung der angeblich gelöschten Daten zunächst 4500 Euro für benötigtes Equipment in Aussicht. Die Anwälte hielten seine Angaben zunächst offenbar für glaubwürdig und sahen darin möglicherweise eine Chance, die Nichtigkeit des Verfahrens geltend zu machen.

Schon zu Beginn der Verhandlungen warf Grassers Verteidigung der Richterin Befangenheit vor.
Schon zu Beginn der Verhandlungen warf Grassers Verteidigung der Richterin Befangenheit vor.(Bild: APA/HANS PUNZ / APA- POOL)

Richterin mit gefälschten E-Mails belastet
Die Hoffnung auf eine zweite Chance für Grasser erfüllte sich jedoch nicht. Gegen den mittlerweile 60-Jährigen führt die Staatsanwaltschaft Wien nun ein Verfahren wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Die angeblichen Belege gegen Hohenecker erwiesen sich als Fälschungen.

Der Mann soll die E-Mails selbst hergestellt haben. Laut den Ermittlungen arbeitete er dafür unter anderem in der öffentlich zugänglichen Bibliothek der Arbeiterkammer in der Wiener Prinz-Eugen-Straße. Dort wurde er am 19. Mai 2026 festgenommen. Bis zum 24. Juni saß er in Untersuchungshaft. In mehreren Beschuldigtenvernehmungen legte er anschließend ein weitgehendes Geständnis zu den ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen ab.

Vorwürfe gegen Grasser-Anwalt
Besonders brisant sind die Aussagen des 60-Jährigen zu möglichen Geldflüssen. Er behauptet, Grassers Anwalt Norbert Wess habe ihm bei regelmäßigen Treffen insgesamt rund 22.500 Euro in bar übergeben. Zudem schilderte er Treffen in der Kanzlei des ehemaligen FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer, bei denen das Vorgehen gegen Hohenecker besprochen worden sein soll.

Wess wollte sich auf Anfrage der APA wegen seiner anwaltlichen Verschwiegenheit nicht inhaltlich äußern. Er bestreitet persönliche Geldübergaben an den mutmaßlichen Fälscher. Auch die Anwälte weisen den von dem Mann behaupteten Gesamtbetrag vehement zurück. Ihrer Darstellung zufolge sei er als eine Art Privatgutachter gesehen worden; ersetzt worden seien ihm lediglich von dritter Seite eingeforderte Auslagen.

Bis zuletzt wich Grasser nicht von seiner Meinung ab, nichts Unrechtes getan zu haben.
Bis zuletzt wich Grasser nicht von seiner Meinung ab, nichts Unrechtes getan zu haben.(Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)

Der 60-Jährige behauptet hingegen, er sei unter Druck gesetzt worden, weitere Beweismittel zu liefern. Nachdem er zunächst drei oder vier falsche E-Mails angefertigt habe, habe Wess ihn zum Weitermachen ermutigt. Für weitere verfälschte Ausdrucke habe er jeweils zwischen 1500 und 2000 Euro erhalten, schilderte der Mann den Ermittlern.

Anzeige gegen BUWOG-Richterin
Auf Grundlage der Angaben und der scheinbaren Belege wurde Hohenecker schließlich sogar des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit verdächtigt. Am 24. Juni 2025 brachte Böhmdorfer eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Richterin ein. Darin wurde unter anderem der Verdacht erhoben, sie habe das BUWOG-Verfahren gezielt an sich gezogen, Grassers Verurteilung bereits vor Prozessbeginn festgestanden und sie dafür Bestechungsgeld kassiert.

Auch Hoheneckers Ehemann sowie zwei Wiener Rechtsanwälte wurden mit Verdächtigungen in Verbindung gebracht. Eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung des 60-Jährigen sollte die Anschuldigungen zusätzlich untermauern. Später gab der Mann gegenüber den Ermittlern an, der Text sei ihm von Böhmdorfer vorgelegt worden.

Verfahren gegen Hohenecker eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wien leitete daraufhin ein streng geheimes Ermittlungsverfahren gegen die Richterin ein. Dieses wurde am 31. Juli 2026 eingestellt. Die Ermittlungen hätten den Anfangsverdacht nicht erhärtet, sondern vielmehr ergeben, dass die Vorwürfe auf einer Verleumdung, gefälschten E-Mails und einer unrichtigen eidesstattlichen Erklärung beruhten.

Hohenecker war von Dezember 2017 bis Dezember 2020 Vorsitzende des Schöffensenats im BUWOG-Verfahren. Grasser wurde wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Trauzeuge Walter Meischberger erhielt dreieinhalb Jahre, der Lobbyist Peter Hochegger drei Jahre teilbedingt.

Grasser inzwischen im Hausarrest
Grasser trat seine Haftstrafe am 2. Juni 2025 in der Justizanstalt Innsbruck an. Anfang 2026 wurde ihm die elektronische Fußfessel genehmigt; seither befindet er sich an seiner Tiroler Adresse im elektronisch überwachten Hausarrest. Als Zeuge wurde er im Verfahren gegen den 60-Jährigen bereits befragt. Grasser gab dabei an, die Angaben des Mannes zunächst für glaubwürdig gehalten zu haben. Die Kosten für dessen Aufwendungen habe er nach eigenen Angaben nicht getragen.

Die Grasser-Anwälte machten im Ermittlungsverfahren von ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch Meischberger und ein Unternehmer wollten zunächst nicht aussagen. Der zuständige Staatsanwalt akzeptierte diese Begründung allerdings nicht vollständig und behielt sich weitere Ladungen als Zeugen vor.

Hohenecker ist mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätig. Sie selbst wollte sich vorerst nicht äußern. Ihr Rechtsvertreter Nikolaus Rast sprach gegenüber der APA von einer schwerwiegenden und rufschädigenden Verleumdung ohne tatsächlichen Anhaltspunkt. WKStA-Sprecher Martin Ortner bezeichnete den Vorgang als „hinterhältigen Angriff“ auf eine ehemalige Richterin und aktive Staatsanwältin und als Tiefpunkt einer Diskreditierungswelle gegen Justizmitarbeiter.

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