Trotz aktueller höchstgerichtlichen Entscheidungen rät Top-Jurist Michael Rami auch weiterhin zur Vorsicht bei „Likes“ in sozialen Medien. Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz muss von der Politik rasch repariert werden.
Wieder wanderte ein Fall um ein „Like“ unter einem Kommentar zum OGH. Ein Ehemann veröffentlichte ein Posting über eine Familienfeier und seine Frau. Ein Dritter postete sinngemäß darunter, dass es „eigentlich traurig“ sei, dass man „mit Falschheit soviel Geld verdient“.
„Like“ zu Kommentar unter Posting zu Familienfeier
Der Kommentar wurde 77 Mal geliked. Zumindest eine Person dahinter klagte der Ehemann auf Unterlassung. Durch das „Gefällt mir“ habe die Beklagte in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen. Das „Liken“ sei als Beitragshandlung zur Verbreitung zu qualifizieren
Die Beklagte ließ das nicht auf sich sitzen, der Fall wanderte zum Höchstgericht – wo sie gewann.
Wobei der OGH aber festhielt, dass „die Beurteilung eines unter eine Äußerung gesetzten ,Likes‘ stets unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen ist“. Auch sei der jeweilige Kontext einzubeziehen. Im konkreten Fall war der gehobene Daumen als Zeichen der Antipathie gegenüber dem Kläger aufzufassen. „Darin ist kein Verstoß gegen die Ehre zu sehen“, heißt es in dem OGH-Urteil.
Es bleibt abzuwarten, ob die Strafgerichte dem folgen werden. Bis dahin sollte man mit Likes vorsichtig sein.

Top-Jurist Michael Rami
Bild: Gerhard Bartel
Zivilgerichte versus Strafgerichte
„Eine bemerkenswerte, sehr gründliche Entscheidung“, kommentiert Top-Jurist und Verfassungsrichter Michael Rami, der ergänzt: „Sie ist allerdings nur zum Zivilrecht ergangen. Es bleibt abzuwarten, ob die Strafgerichte dem folgen werden. Bis dahin sollte man mit Likes vorsichtig sein.“
Privatanklage zu Likes unter Hass-Posting: Bei 70 Likes zu jeweils 2000 Euro (beispielhaft geforderten Schadenersatz) wären das 140.000 Euro für den Kläger. Für Reaktionen auf einen einzigen Kommentar.
Ein guter Rat, denn in Privatanklagen fordern Einzelne für ein „Gefällt mir“-Symbol zu einem Hass-Kommentar mehrere tausend Euro Schadenersatz.
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