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Klagen gegen Hass-Poster: „Keine Geldmacherei“

Steiermark
24.04.2026 05:00

Geliked, geteilt, geklagt: Unbedachte Social-Media-Äußerungen können schnell sehr teuer werden. Noch nie wurden so viele Hassposter vor Gericht gebracht. Alleine in Graz sind aktuell fast 60 Verfahren anhängig. Die Opfer: Personen, die meist stark polarisieren. Eine neue Einnahmequelle für findige Anwälte? Die „Krone“ hat nachgefragt.

In Gerichten werden sie inflationär: Jene Prozesse nach Ehrenbeleidigungen im Netz, die von den Verunglimpften zur Anklage gebracht werden. Im Grazer Straflandesgericht etwa sind derzeit fast 60 Verfahren anhängig, bestätigt Gerichtssprecherin Barbara Schwarz auf „Krone“-Anfrage. Ein Politik-Publizist hat allein an einem Tag in Graz 18 Privatanklagen wegen Hass-Kommentaren eingebracht.

Beliebige Summen in Abmahnbriefen
Wie das abläuft: Die Diskreditierten schicken nach einem beleidigenden Post dem Verfasser via Anwalt einen Brief und fordern darin eine hohe Entschädigungssumme plus Kostenersatz für den Anwalt. Das nennt man Abmahnschreiben. Den Summen darin sind keine Grenzen gesetzt. Sollte der Forderung – meist in vierstelliger Höhe – nicht nachgekommen werden oder können, wird eine Privatanklage eingebracht, die dann vor einem Strafrichter verhandelt wird. Zusätzlich kann es zu einem zivilrechtlichen Verfahren kommen.

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Das ist keine Geldmacherei, sondern das sind strafbare Handlungen und dafür gehört man zur Verantwortung gezogen.

Rechtsanwalt Florian Höllwarth

Im Ministerium läuten noch keine Alarmglocken
Der Publizist hat sich laut eigenen Angaben dem Kampf gegen Hass im Netz verschrieben. Auf seiner Facebook-Seite schreibt er: „Es ist schon jetzt die mit Abstand größte Serie an Klagen (...) in der österreichischen Geschichte – und wir sind noch lange nicht fertig.“ Das bekommt auch das Grazer Gericht zu spüren, das bereits einen zweiten Medienrichter installieren musste, um der Klageflut Herr zu werden.

Privatanklagen

  • Privatanklagedelikte sind Straftaten, die in Österreich nur auf Antrag des Opfers (Privatankläger) und nicht durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Typische Beispiele sind Beleidigung (§ 115 StGB) oder üble Nachrede (§ 111 StGB). Das Opfer muss die Klage selbst beim zuständigen Strafgericht einbringen, da hier kein automatisches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft erfolgt.
  • Eine diversionelle Verfahrensbeendigung durch das Gericht gibt es bei Privatanklagen nicht. Eine Diversion nach der Strafprozessordnung (StPO) ist laut OGH nur bei Straftaten zulässig, die von Amts wegen zu verfolgen sind (Offizialdelikte). Beispiele für Offizialdelikte sind zum Beispiel Raub, Mord, Totschlag oder Betrug.

Zahl an Verfahren steigt rasant
Auch Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wehrt sich gegen Hass im Netz. Ebenso wie Baumeister-Witwe Simone Lugner, die konsequent vor Gericht zieht. Prompt wurde ihr Geldmacherei unterstellt. Den Vorwurf lässt Lugners Anwalt Florian Höllwarth freilich nicht gelten: „Das ist keine Geldmacherei, sondern das sind strafbare Handlungen und dafür muss man sich verantworten.“ Zudem sei man ohnehin kulant. „Uns geht es nur um originäre Kommentare und nicht um das Liken oder Teilen von Beiträgen.“ Andere gingen indes auch dagegen vor.

Wäre eine Reparatur des Gesetzes bei dieser Art von Verfahren nicht längst sinnvoll? Vonseiten des Justizministeriums heißt es, dass aktuell diesbezüglich keine generellen Probleme aus der gerichtlichen Praxis bekannt seien. Eine Einschätzung, die immer weniger Insider teilen.

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