Ein 46-Jähriger steht wegen versuchten Mordes in Niederösterreich vor Gericht: Er soll seinen Freund mit einem Messer attackiert und verletzt haben. „Ich kann mich an nichts erinnern“, erklärt er beim Prozess. Der Mann fasste zwölf Jahre Haft aus.
Alles begann mit einem Besuch unter Kumpels und einer Flasche Whisky. Geendet hat es mit einem Messerstich in den Hals. Und dazwischen: Nichts. „Ich habe ein Blackout, kann mich an nichts erinnern“, erklärt der Angeklagte im Prozess um versuchten Mord am Landesgericht St. Pölten. Vielmehr sei er im Traum von einem Kampfhund attackiert worden.
Dass der 46-Jährige am 7. März in Herzogenburg seinen Freund mit Schlägen, Tritten und einer brutalen Messerattacke ins Spital beförderte, davon wisse er nichts mehr. Seine blutverschmierte Kleidung und seine DNA-Spuren auf der Tatwaffe zeichnen ein anderes Bild. Schuld daran könnte ein Mix aus Alkohol (rund zwei Promille zum Tatzeitpunkt), Drogen und Schlaftabletten sein.
Bereits einschlägig vorbestraft
Seit dem Unfalltod seiner Frau habe er mit Problemen zu kämpfen. „Es kann so gewesen sein. Ich übernehme die Verantwortung dafür“, räumt der gebürtige Marokkaner ein. Erst im Februar war der Mann wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt worden. „I stech’ di ab“, hatte er seinem Nachbarn samt Faustschlägen mit auf den Weg gegeben. Das Opfer der Messerattacke sei bis heute traumatisiert: „Nur vier Millimeter haben gefehlt.“ Dann wäre es mit ihm vorbei gewesen.
Der Täter lag in Bauchlage auf der Couch und war nicht ansprechbar. Das Opfer konnte sich blutüberströmt zum Nachbarn flüchten.
Polizeibeamter beim Prozess in St. Pölten
Schuldspruch wegen versuchten Mordes
In letzter Sekunde konnte er sich zu Nachbarn retten und die Polizei alarmieren. Eine Blutspur führte die Ermittler bis zum Tatort ins Badezimmer. Die Beiden hätten zuvor Musik gehört und etwas getrunken. Einen Streit habe es nicht gegeben. „Ich habe nur gesagt, er soll sich wegen seiner Frau nicht so hängen lassen“, erinnert er sich. Das Verhalten des Täters war laut Gutachter zielgerichtet, um seine Wut zu entladen.
Der 46-Jährige fasste zwölf Jahre Haft aus. Dem Opfer wurden 4120 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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