Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist erneut angeklagt worden. Diesmal geht es darum, dass er für erhaltene „Schmiergelder“ keine Steuern gezahlt haben soll. Ihm und zwei weiteren Unternehmern wird vorgeworfen, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen einen ehemaligen Finanzminister und zwei weitere Unternehmer Anklage eingebracht. Hintergrund davon sind Bestechungsgelder rund um die Privatisierung der Buwog und die Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer „Terminal Tower“. Anzumerken ist: Die WKStA nennt in ihrer Pressemitteilung Karl-Heinz Grasser nicht namentlich.
Dabei waren rund zehn Millionen Euro geflossen – wofür die drei Angeklagten bereits verurteilt wurden. Bei der aktuellen Klage geht es nur darum, dass Grasser und die beiden Unternehmer auf die Bestechungsgelder keine Steuern gezahlt haben sollen, wie die WKStA am Mittwoch mitteilte. In den Einkommenssteuererklärungen von 2005 bis 2007 sollen die Gelder nicht aufgetaucht sein. Die WKStA wirft ihnen nun vor, dass sie das „bewusst verschwiegen“ hätten.
Geht um fast fünf Millionen
Dadurch sollen die Angeklagten „Steuern in der Höhe von insgesamt rund 4,9 Millionen Euro hinterzogen haben“. Zusätzlich dazu sollen sich Grasser und die beiden Unternehmer bei der Steuerhinterziehung aktiv gegenseitig unterstützt haben.
Zwei der Angeklagten haben sich laut WKStA bereits selbst bei den Finanzbehörden angezeigt. Das schützt sie aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Strafe. Denn eine Selbstanzeige befreit nur von einer Strafe, wenn man den Sachverhalt „rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß“ offenlegt – das sei hier nicht der Fall.
Erneut droht Freiheitsstrafe
Die Angeklagten könnte bei einer Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung eine Geldstrafe von bis zu 9,8 Millionen Euro erwarten. Zusätzlich ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
Anwalt ortet Verstoß gegen Doppelverfolgungsverbot
Grassers Anwalt Manfred Ainedter zeigt sich über die späte Anklage überrascht: „Es ist völlig unverständlich, dass nach Beendigung des langwierigen Buwog-Verfahrens eine Anklage zu einem Finanzstrafverfahren kommt, das seit 2010 anhängig ist – ohne dass erkennbar ermittelt wurde“, sagt er zur „Krone“. Auch Anwalt Norbert Wess meldet sich zu Wort: „Wir prüfen derzeit, ob die gegenständliche Angelegenheit nicht gegen das Doppelbestrafungs- oder Doppelverfolgungsverbot verstoßen könnte, da die Anklage letztendlich ein- und denselben Lebenssachverhalt betrifft, nämlich die Buwog-Causa.“
Im überwachten Hausarrest
Grasser verbrachte nach der rechtskärftigen Verurteilung im Buwog-Prozess sieben Monate im Gefängnis in Innsbruck, danach bekam er eine Fußfessel, die er nach wie vor trägt. Der ehemalige Finanzminister ging zuletzt einer Arbeit in Gamsstadt in Tirol nach und lebt mit Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser – Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin – und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
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