Nichts wird es, mit dem ersten öffentlichen Auftritt nach der rechtskräftigen Buwog-Verurteilung und seinem Gefängnisaufenthalt: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird nicht persönlich zur Prüfungstagsatzung in seinem Privatkonkursverfahren am kommenden Dienstag am Bezirksgericht in Kitzbühel erscheinen.
Grasser könne bei der Verhandlung, bei der für ihn keine Pflicht zur Teilnahme besteht, „nichts beitragen“, daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, sagte Grassers Rechtsbeistand in dem Verfahren, Thomas Payer, am Freitag zur APA.
Dies sei in solchen Fällen üblich, so der Salzburger Rechtsanwalt, der sich zuvor mit seinem Mandanten beraten hatte. „Das für ihn zu erledigen, dazu bin ich als Anwalt schließlich da“, betonte Payer. Es handle sich um eine unspektakuläre Prüfungstagsatzung, die wohl in rund einer halben Stunde beendet sein und bei der es um die eingebrachten Forderungsanmeldungen gehen werde. Diese betrugen weit über 30 Millionen Euro.
Das für ihn zu erledigen, dazu bin ich als Anwalt schließlich da.
Anwalt Thomas Payer
Payer erwartete – wie schon zuvor der Gläubigerschutzverband KSV1870 – dass „deutlich über 22 Millionen“ davon anerkannt werden.
Nach Gefängnis in den Hausarrest
Der in Kitzbühel lebende Grasser befindet sich derzeit – nach der rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und einem folgenden, siebenmonatigen Gefängnisaufenthalt in Innsbruck – im elektronisch überwachten Hausarrest bzw. bekam eine Fußfessel. Der 57-jährige Kärntner geht derzeit einer Arbeit in der Gamsstadt nach. Grasser, Finanzminister von 2000 bis 2007, lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel.
Zehn Gläubiger, größter ist die Republik
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den früheren Spitzenpolitiker an, hatte Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, Anfang April erklärt.
Der größte Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich. Bisher war vor allem bekannt, dass die Republik rund 12,7 Millionen Euro aufgrund von Schadenersatzansprüchen aus dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen erhebt.
Insgesamt summierten sich die Forderungen – auch Steuerberater und Anwälte machten solche geltend – auf weit über 30 Millionen Euro. Denn auch eine im Buwog-Verfahren ebenfalls verurteilte Person meldete einen bedingten Anspruch bzw. eine bedingte Forderung über knapp 12,5 Millionen Euro gegen Grasser an. Es soll sich dabei um den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics handeln. Damit hält sich dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen können und dann eventuell Petrikovics „zum Handkuss“ kommen, könnte dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.
Noch keine Abstimmung über Zahlungsplan
Am Dienstag wird jedenfalls eine „reine Prüfungstagsatzung“ stattfinden – mit Prüfung der angemeldeten Forderungen. Eine Abstimmung über einen Zahlungsplan, die Grasser beantragt bzw. angemeldet hatte, wird es noch nicht geben, bestätigten sowohl Schaller als auch Rechtsanwalt Payer.
Der Grund: Für einen solchen Schritt müsse zuvor sämtliches Vermögen verwertet worden sein. Dies sei aber noch nicht der Fall. Denn: Insolvenzverwalter Herbert Matzunski ortete ein solches offenbar noch in einem Konto mit Guthaben in Liechtenstein. Dieses sei aber von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche „beschlagnahmt“ worden. Der Insolvenzverwalter versuche nun, dieses Konto „freizubekommen.“
Vermutet werden dort offenbar einige hunderttausend Euro. An bisherigem verwertbarem Vermögen bzw. Aktiva wurden bei Grasser jedenfalls rund 200.000 Euro festgestellt, der frühere Politiker hatte seine Aktiva ursprünglich mit 300.000 Euro beziffert.
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