Die Tat ist auf Video gebannt, der Angeklagte wurde im gestohlenen Auto erwischt – und trotzdem leugnete ein 48-jähriger Deutscher den Diebstahl und tischte am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg ein dreistes Lügenmärchen auf.
„Das bin ich nicht!“ – mit diesem dreisten Satz eröffnet der 48-jährige Deutsche am Mittwoch seine Verteidigungsstrategie vor dem Feldkircher Schöffensenat. Dabei sprechen die Beweise eine glasklare Sprache: Eine Überwachungskamera hat alles aufgenommen, ein Rucksack ist sichergestellt worden, sogar die Kleidung konnte eindeutig dem Deutschen zugeordnet werden. Doch der Berufskriminelle bleibt eiskalt bei seiner Version.
Von Polizei mit geklautem Mercedes gestoppt
Zum Fall: Im Mai stiehlt der Arbeitslose auf dem Vorplatz eines Dornbirner Autohauses einen fetten Mercedes im Wert von 104.000 Euro und setzt sich mit diesem in Richtung Deutschland ab. Die Flucht endet in der Kleinwalsertaler Gemeinde Mittelberg – bei einer Polizeikontrolle. Den Beamten erzählt er damals noch, er habe das Auto gekauft. Eine Ausrede, die keine drei Minuten hält.
Erdrückende Beweislast
Vor Gericht folgt nun der nächste verwegene Versuch, sich reinzuwaschen. Mit den Bildern der Überwachungskamera konfrontiert, blockt der Angeklagte ab: „Das bin ich nicht.“ Richter Martin Mitteregger hakt nach: Was er denn dazu sage, dass er nach der Sicherstellung des Wagens in Mittelberg einvernommen worden sei? Der Mann bleibt stur. Dabei ist die Beweislage erdrückend: Im Fahrzeug fand die Polizei exakt jenen Rucksack, den der Dieb auf dem Überwachungsvideo bei sich trug. Auch die Kleidung stimmt im Detail überein.
Ein taktischer Fehler mit Folgen
Trotzdem beharrt der Beschuldigte auf seiner Unschuld – bis er schließlich, dem gut zuredenden Richter zum Trotz, komplett auf stur schaltet: „Ich sage gar nichts mehr!“ Ein taktischer Fehler mit Folgen: Denn damit verspielt der Mann den wichtigsten Milderungsgrund, nämlich ein reumütiges Geständnis. Mit 22 Vorstrafen, neun davon einschlägig, liegen zudem jede Menge Rückfallsvoraussetzungen vor – folglich erhöht sich der Strafrahmen. Nach kurzer Beratung fällt der Schöffensenat sein Urteil: schuldig wegen schweren Diebstahls. 21 Monate Haft für den kaltschnäuzigen Autodieb, der bis zuletzt keine Reue zeigte.
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