Gesetze werden gern kritisiert, aber dieses, sorgt für besonders viel Frust: Das Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Die Elterninitiative „Eltern stehen auf“ kämpft für Freiheit bei der Kindergarten- und Kitawahl. Jetzt steht eine Novelle zur Begutachtung – nur ignoriert die alle Forderungen der Eltern!
„Es darf nicht sein, dass Finanzen und Regelungen im Vordergrund stehen und nicht das Wohl der Familien“, betont Ricarda Motschilnig. Sie steht gemeinsam mit Belinda Ratz hinter der Inititiative „Eltern stehen auf“. Wie berichtet, setzen sie sich, gemeinsam mit anderen Eltern für mehr Wahlfreiheit in Bezug auf Kindergärten und Kitas. Mit dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (K-KBBG), das seit 2023 gilt, müssen Kinder nämlich jene Betreuungseinrichtung besuchen, die in ihrer Wohngemeinde liegt. Ein anderer Kindergarten darf nur besucht werden, wenn die Wohngemeinde einen sogenannten Ausgleichsbetrag an die andere Gemeinde zahlt. Und genau daran scheitert die Wahlfreiheit in der Praxis in Zeiten von verschuldeten Kommunen oft.
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