Eine 16-Jährige trennte sich in Wien, nachdem ihr 17-jähriger Freund sie betrogen hatte. Dann begann für die Schülerin in Wien ein Martyrium. Der Bursche landete vor Gericht und hat dort eine Erklärung für sein frauenverachtendes Weltbild parat.
Die Vorwürfe gegen den 17-Jährigen im Wiener Landl haben es in sich. Seine erste Freundin trennte sich nach zehnmonatiger Beziehung von ihm, nachdem er sie betrogen hatte.
Danach begann für das 16-jährige Mädchen ein Martyrium – am Donnerstag musste sich der Bursche wegen versuchter Vergewaltigung, Nötigung und geschlechtlicher Nötigung dafür verantworten.
Der junge Afghane, der vor rund fünf Jahren mit seiner Familie nach Wien geflüchtet ist, nötigte das Mädchen etwa zur stündlichen Übermittlung von Fotos von ihrem Gesicht. Er sagte ihr, dass er sie umbringen werde, wenn sie Kontakte zu anderen Burschen eingehe. Auch zwang er die Schülerin zur Befolgung seiner Regeln und zur Übermittlung von Nacktfotos. Es gipfelte in einer versuchten Vergewaltigung.
Schließlich ging das Mädchen in Begleitung ihrer Lehrerin zur Polizei und erstattete Anzeige.
Negative Erfahrungen formten Weltbild
Der Afghane, der eine Lehrstelle hat, ist zu allen Vorwürfen geständig. Seine Erklärung: „Das kommt von Afghanistan. Von den Taliban“, sagt er in gutem Deutsch. „Sie sind in Österreich, nicht in Afghanistan. Hier gibt es keine Taliban. Warum machen Sie das?“, fragt die Staatsanwältin. „Das ist vielleicht wegen meinem Vater. Ich habe gesehen, was er mit meiner Mutter macht. Er hat sie geschlagen.“
Einblick in das frauenfeindliche Weltbild des Angeklagten geben auch die Jugenderhebungen. Wo er sagte: „Frauen haben Regeln zu befolgen, Männer aber nicht.“
Unbedingt fällt nur die Geldstrafe aus
Bei Vergewaltigungen sieht der Gesetzgeber keine rein bedingten Strafen vor. Trotzdem muss der junge Afghane nicht ins Gefängnis. Er kommt mit acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingter Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro davon. Dazu fasst er mehrere Weisungen, wie Sexual- und Männerberatung sowie Bewährungshilfe aus. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig.
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