Ein unrühmliches Kapitel im Leben eines 45-jährigen Vorarlbergers endete am Freitag mit einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der mittlerweile geschiedene Handwerker hatte nach einem Streit mit seiner damaligen Noch-Gattin die Nerven verloren.
Eigentlich hatte der Angeklagte bereits eine zweite Chance erhalten. Nach einer außergerichtlichen Einigung war das Verfahren gegen ihn zunächst ohne Urteil beendet worden. Doch die Hoffnung auf einen Neuanfang erfüllte sich nicht, am Freitag musste sich der 45-jährige Vater von drei Kindern erneut vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Anklage soll der Mann im November des vergangenen Jahres seine damalige Noch-Ehefrau attackiert haben. Demnach klemmte er ihre Beine in der Autotür ein, packte sie am Hals und fuhr los. Die Frau erlitt bei dem Angriff Schürfwunden, Prellungen sowie einen gebrochenen Finger.
„Unfassbar grausamen Scheidungskrieg“
Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigt sich, wie tief zerrüttet das Verhältnis ist. „Der Akt ist bitter“, erklärt der Verteidiger des Beschuldigten. Er spricht von einem „unfassbar grausamen Scheidungskrieg“, der die Familie seit Jahren belaste. Schon bei der Polizei hatte der 45-Jährige die Tat eingeräumt und gestanden, seine Frau ins Auto gezerrt zu haben. Vor Gericht zeigt sich der Mann ebenfalls einsichtig. Er wolle endlich einen Schlussstrich ziehen, beteuert er. „Es tut mir leid. Ich stehe dazu, aber ich kann die Sache nicht rückgängig machen“, sagt er. Die Worte bleiben nicht folgenlos: Noch im Gerichtssaal bezahlt er die von Opfervertreterin Ariana Etefagh geforderten 500 Euro Schmerzensgeld.
Richter Theo Rümmele berücksichtigt sowohl das reumütige Geständnis als auch die Wiedergutmachung des Schadens. Er ermöglicht dem Angeklagten daher erneut eine diversionelle Erledigung des Verfahrens. Gegen die Zahlung einer Geldbuße von 850 Euro wird die Sache ohne Schuldspruch abgeschlossen. Als der 45-Jährige auch diesen Betrag noch im Gerichtssaal begleicht, ist das Verfahren endgültig beendet.
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