Die Einstweilige Verfügung war nach Angaben eines englischsprachigen Wikipedia-Eintrags von der Familie des unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Hackers "Tron" erwirkt worden. Der Name des Sohnes sei allerdings in der Einstweiligen Verfügung nicht genannt worden, berichtet Wiki
Hintergrund des Streits ist ein Eintrag unter anderem in der deutschsprachigen Lexikon-Ausgabe, in der der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. "Tron" war im Oktober 1998 in einem Berliner Park erhängt aufgefunden worden. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Schluss, dass der Hacker Selbstmord begangen habe. Die offizielle Todesursache wird allerdings bis heute vielfach bezweifelt.
Eine der Theorien um die mysteriösen Todesumstände geht davon aus, dass "Tron" Mordopfer des Geheimdienstes oder der organisierten Kriminalität geworden ist. Der hoch intelligente "Hacker" hatte sich auf die Entschlüsselung zum Beispiel von Pay-TV-Karten spezialisiert und entwickelte ein Telefon, dass die Sprachsignale verschlüsselt übermittelt.
Formaljuristisch habe die Einstweilige Verfügung dennoch weiter Bestand, teilt die Gesellschaft mit. Ihre Rechtsanwälte hätten jedoch mit einem Eilantrag die Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt. Über den Widerspruch werde das Gericht voraussichtlich in der fünften Kalenderwoche entscheiden.
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