Im Unterschied zu anderen Berufsgruppen erhalten Beamte mit Pensionsantritt keine Abfertigung – weil sie als Staatsdiener quasi lebenslang in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ist das richtig? Ein Kärntner Lehrer ortet Gesetzeslücken und bekämpft das System. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat Bedenken.
Ein Kärntner AHS-Direktor hat sich über diese Regelung beschwert und forderte von der Bildungsdirektion eine angemessene Zahlung für 15 Dienstjahre – mit der Begründung, dass seine Rente nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz bemessen werde und er daher den gleichen Kriterien unterliegen müsste wie andere Arbeitnehmer.
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