Ein Niederösterreicher klagte das Wiener Spital Speising auf Schmerzensgeld – und irrt seither durch die Instanzen. Über den Kern des Streits wird noch lange nicht entschieden.
Es sollte ein starkes Signal aus St. Pölten werden: Ein Niederösterreicher klagte das Wiener Orthopädische Spital Speising, weil er als Gastpatient weit länger auf eine Operation warten musste als vereinbart. Sein Begehr: Schmerzensgeld. Im Hintergrund schwelt ein heftiger Politstreit – Wien will für die Versorgung niederösterreichischer Patienten mehr Geld, das Nachbarbundesland verweigert. Niederösterreich stützt den Kläger finanziell, Wien das beklagte Spital mit Rat und Gutachten. Bis sich die Kontrahenten tatsächlich im Gerichtssaal gegenüberstehen, könnte es noch dauern. Und auch der Ort ist mehr als fraglich.
Denn schon die Suche nach dem richtigen Gericht entpuppt sich als Irrfahrt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erklärte sich für unzuständig – als Unternehmen gehöre die Klinik vor das Handelsgericht.
Zwei Gerichte, und keines fühlt sich zuständig
Dort folgt jetzt die nächste Überraschung. Auf Einrede der Beklagten (Spital Speising) prüfte das Handelsgericht seine Zuständigkeit neu – und verneinte sie ebenso. Begründung: Es sei unklar, ob wegen Verletzung eines Vertrags oder wegen Verletzung eines Gesetzes geklagt werde. Eine Sprecherin des Handelsgerichts bestätigte das gegenüber der „Krone“.
Da der Kläger vorausschauend einen Eventualantrag nach Paragraph 201 der Zivilprozessordnung gestellt hatte, kehrte der Akt damit automatisch zum Landesgericht für Zivilrechtssachen zurück. Die Sprecherin des Handelsgerichts unverblümt: „Die müssen das jetzt nehmen.“ Für das Handelsgericht ist die Sache erledigt.
Zurück zum Start: Das Zivilgericht muss ran
Was nun? Das Landesgericht kann sich für zuständig erklären und das Verfahren aufgreifen. Verweigert es das abermals, könnte das Oberlandesgericht Wien die Zuständigkeitsfrage klären. Ein Gericht soll also eventuell darüber entscheiden, ob eines von zwei anderen Gerichten zuständig ist. Über das eigentliche Anliegen – ob dem Kläger Schmerzengeld zusteht – wird noch lange nicht entschieden. In St. Pölten hat man sich das sicher anders vorgestellt.
Medizinische Behandlung hat im Vordergrund zu stehen
Aus Niederösterreich folgt prompt eine Reaktion. Niederösterreichs Patientenanwalt Michael Prunbauer zur „Krone“: „Wie sich herausstellt, sind wir zu Recht von einer komplexen rechtlichen Fragestellung ausgegangen, denn offenbar sind sich nicht einmal die Gerichte im Klaren darüber, wer in dieser Sache zuständig ist.“ Es sei daher richtig gewesen, einen Einzelfall als Präzedenzfall vors Gericht zu bringen. In der Sache selbst sei für die Patientenvertreter aus dem Nachbarbundesland noch nichts entschieden. Prunbauer: „Ich sehe den Patienten im Recht. Die medizinische Behandlung hat im Vordergrund zu stehen, eine Benachteiligung von Patienten aufgrund der Postleitzahl ist und bleibt für mich inakzeptabel.“
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