Messer gegen WEGA

Gehörlosen niedergeschossen: „War nicht notwendig“

Gericht
27.04.2026 16:32

Zwei Tage saß ein gehörloser Wiener vor Gericht. Letzten Sommer soll er versucht haben, gleich drei schwer bewaffnete WEGA-Beamte mit einem Messer umzubringen. Die Geschworenen brauchen nicht lange – die Anklage hält nicht. Psychiatrische Hilfe benötigt er trotzdem.

Es ist wahrlich ein Drama, das sich am 15. Juli 2025 in einer Wohnung in Wien-Brigittenau abgespielt hat. Für einen 29-Jährigen endete das haarscharf tödlich. Jetzt sitzt er schon den zweiten Verhandlungstag im Wiener Landl – ihm wird versuchter Mord an drei WEGA-Beamten vorgeworfen. 

Einsatzkräfte aus Sorge um Sohn gerufen
In aller Kürze: Der junge Mann leidet an paranoider Schizophrenie, sperrte sich an diesem Tag in der Wohnung ein. Und richtete ein Gemüsemesser gegen sich selbst. Seine besorgten Eltern riefen die Rettung, die die Polizei dazu alarmierte. Und weil der 29-Jährige bewaffnet war, rückte auch die Spezialeinheit WEGA an. Wichtig zu erwähnen – der junge Mann ist seit seiner Geburt gehörlos. Deswegen: „Er hat nicht reagiert. Er hat das Verhalten nicht eingestellt“, berichtet ein Polizeibeamter. 

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Es war nicht notwendig, zu schießen. Er hat das Messer nur gehalten.

Polizeibeamter als Zeuge

Und trotzdem meint der Zeuge: „Es war nicht notwendig, zu schießen. Er hat das Messer nur gehalten.“ Die Kollegen von der WEGA sahen das scheinbar anders. Denn nachdem sie eine Blendgranate in die Wohnung geworfen, den Gehörlosen in der Küche gestellt und ihn mehrmals getasert hatten – wobei das keine Wirkung zeigte, die Projektile waren falsch angebracht – drückte einer der Elitepolizisten ab. Der 29-Jährige hätte sich mit dem Gemüsemesser bedrohlich auf das schwer bewaffnete und ballistisch geschützte Trio zubewegt.

Die Kanzleipartner Alexander Prenner und Noah McElheney vertreten den gehörlosen 29-Jährigen.
Die Kanzleipartner Alexander Prenner und Noah McElheney vertreten den gehörlosen 29-Jährigen.(Bild: Kanzlei MPW Rechtsanwälte)

Seine Verteidiger Alexander Prenner und Noah McElheney betonen: „Er ging nur einen Schritt auf die Beamten zu. Dieser eine Schritt ist kein dreifacher Mordversuch.“ Das wird dem Gehörlosen jedoch von der Staatsanwaltschaft als Anlasstat für eine forensisch-therapeutische Unterbringung vorgeworfen. Die Elitepolizisten sprechen von einer extrem unübersichtlichen und bedrohlichen Situation – wie der 29-Jährige das Messer gehalten hat, da sind sie sich aber uneinig. „Er war sehr aggressiv auf jeden Fall“, meint einer der WEGA-Beamten.

Mit diesem Gemüsemesser ging der 29-jährige Gehörlose einen Schritt.
Mit diesem Gemüsemesser ging der 29-jährige Gehörlose einen Schritt.(Bild: zVg)

Davon ist im Wiener Landl vor den Geschworenen nichts zu sehen. Mit zwei Dolmetscherinnen für Gebärdensprache verständigt sich der Wiener, der bis zu seiner Verhaftung als Techniker bei einem großen Elektrokonzern arbeitete. „Ich wollte nicht töten“, bekräftigt er. 

Dass der 29-Jährige psychiatrische Betreuung und medikamentöse Hilfe benötigt, ist auch für seine Anwälte unstrittig. Die Anlasstat der strafrechtlichen Unterbringung sei aber maßgeblich für deren Dauer – schließlich wiegt ein Mordversuch an drei WEGA-Beamten schwer.

Kein Mordversuch!
Doch es war keiner, sind sich die Geschworenen schnell einig. Sie verneinen das versuchte Tötungsdelikt einstimmig, nehmen eine gefährliche Drohung an. In einem forensisch-therapeutischen Zentrum wird der Gehörlose trotzdem untergebracht. Nicht rechtskräftig.

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