Der Kastellverein Sulz im Burgenland fordert seit Jahren die Rückabwicklung des Kaufvertrags, weil sich der neue Besitzer nicht an Auflagen gehalten haben soll. Nun sieht es nach einer Lösung aus. Aber ...
Mit einem in die Jahre gekommenen Vintage-Krokokoffer marschiert der renommierte Psychiater Sigurd Hochfellner am Landesgericht Eisenstadt an seinen Kontrahenten vorbei. Er sagt freundlich: „Guten Morgen.“ Woraufhin es heißt: „Beim letzten Mal hat er uns noch die Hand gegeben.“
Verhärtete Fronten.
2018 war Hochfellner noch als Held gefeiert worden, nachdem der Steirer das baufällige Kastell Sulz inklusive Parklandschaft um symbolische 15.000 Euro vom Kastellverein erworben hatte – mit der Auflage, die Ruine zu revitalisieren und dort einen Gastronomiebetrieb zu errichten, damit die Öffentlichkeit weiter Zugang zum Kleinod habe.
Nun kamen bei der Instandsetzung des historischen Gebäudes behördliche Mühlen ins Spiel, die schnell mahlen können: Geht nicht, darf man nicht, sagte das Denkmalamt. Unbedingter Baustopp.
Es handelt sich hier um eine bewusste arglistige Täuschung. Es wurden wesentliche Vertragspunkte einfach nicht eingehalten.
Gerhard Jandrisevits, Obmann Kastellverein
Nach Ablauf der vereinbarten dreijährigen Frist stellte sich der Kastellverein, der den Deal eingefädelt hatte, auf die Hinterfüße und zog vor Gericht. Sinngemäß: Der hat uns verschaukelt und will sich nur bereichern. Mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dieter Heine wurde am Gericht in Eisenstadt mehrmals über eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verhandelt – ohne Erfolg. Jetzt schaut es besser aus für den Kastellverein. Beide Seiten scheinen sich kompromissbereit zu geben.
Hochfellner hat bislang belegte 372.000 Euro in das Objekt investiert. Man spricht vom Dach, Verputz, 51 Fenstern inklusive Rahmen nach Maß. Und er gibt zu Protokoll, dass es sich laut Gutachten eines Sachverständigen für Gastronomie dort „wirtschaftlich und technisch“ keinesfalls rechnen würde. „Das wäre fahrlässig.“ Das bestätigen zwei Wirte im Umkreis, die in Konkurs gegangen sind.
Nach dem möglicherweise listigen Verhalten ist es für uns nicht klar, ob Versprechungen und Zusagen für uns haltbar sind.
Dieter Heine, Anwalt Kastellverein
Obwohl Hochfellner darauf beharrt, dass „das Haus mir gehört“, einigte man sich vor Gericht bedingt darauf, dass der Besitzer die Immobilie an den Kastellverein zurückgeben solle. Ein Sachverständiger wird nun prüfen, wie viel Geld der Schlossherr für die Investitionen refundiert bekommt.
Hochfellner: „Was immer auch dabei herauskommt: „Das letzte Wort ist nicht gesprochen.“
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