Naturschützer empört

Steiermark gibt 84 Biber zum Abschuss frei

Steiermark
14.04.2026 15:31

Die Steiermark richtet ihren Umgang mit Wolf, Bär, Fischotter und Co. völlig neu aus: Die Zuständigkeiten wandern von der Umwelt- in die Landwirtschaftsabteilung. 7700 Krähen und 84 Biber im Jahr sollen abgeschossen werden können. Naturschützer sind „fassungslos“.

Was „Krone“-Leser schon seit Anfang März wissen, wurde heute offiziell vorgestellt: Die Steiermark stellt ihr Prädatorenmanagement neu auf. Die grundlegende Änderung, die die Landesräte Simone Schmiedtbauer (ÖVP) und Hannes Amesbauer (FPÖ) am Dienstag präsentierten, ist ein Wechsel bei den Zuständigkeiten. Der Umgang mit Wolf, Luchs, Braunbär, Fischotter, Wildkatze und Aaskrähe wird nicht mehr im Naturschutz-, sondern im Jagdrecht geregelt sein.

Die Zuständigkeit wandert von der Abteilung 13 in die Abteilung 10 für Land- und Forstwirtschaft. „Damit bauen wir Zweigleisigkeiten ab und schaffen eine klare, praxisnahe Regelung“, sagt Amesbauer. Und Schmiedtbauer erklärt, wessen Interessen künftig im Mittelpunkt stehen werden: „die bäuerlichen Betriebe, die Almwirtschaft, die Fischerei und die Jägerschaft“. 

Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) und Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ)
Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) und Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ)(Bild: Land Steiermark)

Neue Verordnungen sollen die Abschüsse für die Prädatoren regeln. Zuerst kommt jene für die Aaskrähe: In dieser Saison sollen, wie in den Jahren zuvor, 7700 Tiere getötet werden dürfen. Vor 2023 waren es sogar 10.000 im Jahr. Noch unklar ist, wie vielen Fischottern es an den Kragen geht – „sie sorgen für 2,2 Millionen Euro Schäden für Fischer und Teichwirte und essen zehn Prozent des heimischen Fischbedarfes weg“, sagt Schmiedtbauer. 

Die steirische Wolfsverordnung könnte sich an jener strengen aus Kärnten orientieren. „Die aktuelle Verordnung greift in der Praxis nicht. Es gab noch keine Entnahme“, sagt Schmiedtbauer. Bis Ende des Jahres soll die neue Verordnung ausgearbeitet sein. 2025 wurden ein Rind, 14 Schafe und zwei Ziegen gerissen. 

Biber bleibt im Naturschutz
Einzig für den Biber bleibt die Umweltabteilung zuständig, denn er ist durch EU-Gesetze streng geschützt und erfüllt eine besondere ökologische Funktion, sagt Amesbauer. „Aktuell leben über 1000 Tiere in der Steiermark, und die Population steigt.“ Das führt zu „Problemen“. Die EU gibt vor, dass man vor einem Abschuss präventive Maßnahmen wie Schutzzäune versuchen muss. Dennoch führt das Land „Möglichkeiten für Entnahmen“ ein. Bis zu 84 Tiere im Jahr dürfen geschossen werden. 

Harsche Kritik von Naturschützern
Artenschützer reagierten auf die Novelle schockiert. „Was als Reform verkauft wird, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf den Artenschutz“, sagt WWF-Biologe Christian Pichler. Die Abschussgenehmigungen seien „völlig überzogen“, während fachgerechte Präventionsmaßnahmen vernachlässigt würden.

Wir prüfen, ob hier EU-Recht verletzt wird.

Romana Ull, steirischer Naturschutzbund

Romana Ull

Naturschutzbund

Naturschutzbund-Chefin Romana Ull zeigt sich „fassungslos“ etwa darüber, dass die bedrohte Wildkatze ins Jagdrecht kommt. „Diese Verlagerung nimmt den besonderen Arten ihre Wichtigkeit. Sie werden einfach zu jagdbaren Tieren.“ Sie sieht die Interessen der Jagd- und Landwirtschaftslobby durchgesetzt. 

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