Hymnen-Streit

Ermittlungen nach Shitstorm gegen Heinisch-Hosek?

Web
30.06.2014 15:38
Die Postings auf der Facebook-Seite von Frauen- und Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek werden nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Echte Ermittlungen wurden zwar noch nicht eingeleitet, sagte eine Behördensprecherin am Montag zur Austria Presse Agentur. Allerdings prüft die Staatsanwaltschaft, "ob ein Anfangsverdacht in Hinblick auf gefährliche Drohung besteht".

Hintergrund ist die Debatte um die Töchter in der Bundeshymne, losgetreten von der Weigerung von Schlagerstar Andreas Gabalier, dieselben zu besingen.

Heinisch-Hosek hatte daraufhin auf Facebook ein Foto (siehe oben) gepostet, auf dem sie den neuen Text in die Kamera hält - als "Lernhilfe" für Gabalier, wie sie schrieb. Es folgten Zuspruch, aber auch unzählige negative Reaktionen im sozialen Netzwerk, die zum Teil höchst feindselig waren und auch als Bedrohung ausgelegt werden können (siehe Infobox).

Nun wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, und zwar von Amts wegen, schließlich gehört der Tatbestand der gefährlichen Drohung zu den Offizialdelikten. Man werde sich näher anschauen, ob ein entsprechender Anfangsverdacht vorliege, so die Sprecherin. Ob Heinisch-Hosek selbst eine Anzeige erwägt, war am Montag vorerst offen.

Täter agieren oft unter Pseudonymen
Die Causa spielt auch in die sogenannte "Klarnamendiskussion" hinein, die in der heimischen Medienbranche seit einiger Zeit geführt wird. Allfällige Ermittlungen würden wohl "in erster Linie gegen unbekannte Täter" aufgenommen werden, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Dabei verpflichtet Facebook ja zumindest theoretisch seine Nutzer dazu, ihre echten Namen anzugeben. Anders sieht es in vielen Foren und in den Kommentaren unter Zeitungsartikeln im Netz aus, wo deftige, verletzende oder hetzerische Postings und Debatten unter dem Schutzmantel von Pseudonymen geführt werden.

Juristisch gesehen ist es nicht von Belang, wo bedrohliche, verhetzende oder beleidigende Äußerungen getätigt werden - egal ob in einem klassischen Medium, auf einer Veranstaltung oder eben im virtuellen Raum. Allenfalls die Größe des Adressatenkreises spielt eine Rolle bei der strafrechtlichen Bewertung. Allerdings, räumt man im Justizministerium ein: Durch die Anonymität sei es oft schwierig, die Täter überhaupt auszuforschen.

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