Korruptionsexperte Martin Kreutner, Leiter einer Untersuchungskommission des Justizministeriums, hat am Donnerstag im U-Ausschuss rund um das Ableben des Sektionschefs Christian Pilnacek Rede und Antwort gestanden. Im Fokus standen besonders die Erkenntnisse der Kreutner-Kommission, die für Debatten um das Justizsystem im Land gesorgt hatten.
Kreutners Kommission hatte eine „Zwei-Klassen-Justiz“ diagnostiziert und diesbezüglich unter anderem die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft empfohlen. Ausgangspunkt der Untersuchungskommission war die Prüfung zu möglichen Interventionen und Einflussnahmen, nicht nur, aber auch im Zuge der Ermittlungen rund um Pilnaceks Tod. Die Kommission hatte rund 60 Personen befragt und unzählige Akten gesichtet.
Die Kommission klärte keine Schuldfragen
Eingangs hatte Kreutner betont, die Kommission habe sich auch, aber nicht nur, mit der Person Pilnaceks beschäftigt, die festgestellten Problematiken würden weiter reichen: „Die Bezeichnung Pilnacek-Kommission trägt dem daher nicht Rechnung.“ Er führte zudem aus, dass die Arbeit der Kommission keinesfalls zur Klärung einer Schuldfrage oder Einzelfällen gedacht gewesen sei, es sei eine „systemische und institutionelle Analyse“ gewesen.
Der Bericht der Kreutner-Kommission:
Die Verfahrensrichterin fragte anschließend nach den Schwärzungen im veröffentlichten Bericht, diese seien im besten kollegialen Einvernehmen unter Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten oder Unschuldsvermutung durchgeführt worden: „Außerdem konnten wir in Akten Einsicht nehmen und Personen befragen, die unter das Auskunftspersonenschutzgesetz oder Geheimhaltungsgesetz fallen. Da gab es auch Verpflichtungen, die zu berücksichtigen waren.“
„Pilnacek war selbst Opfer des Systems“
Was die Erkenntnisse der Kommission angehe, so sei zum einen natürlich die Ämterverschränkung Pilnaceks ein Problem gewesen. „Er war mit 1.1.2010 Leiter einer Sektion, die an der Schnittstelle von Einzelstrafsachen und maßgeblich an Entscheidungsfindungen beteiligt war. Außerdem Schnittstelle zum Gesetzgebungsprozess mit den Staatsgewalten Exekutive und Legislative. Nach außen hin war er auch so etwas wie der Pressesprecher, diese Ämterverschränkung trägt einen Interessenkonflikt mit sich“, führte Kreutner aus.
Dass Pilnacek zwar öffentlich Interventionen abgelehnt, aber hinter den Kulissen nicht die Standfestigkeit gehabt haben soll, sei bekannt gewesen: „Pilnacek war selbst ein Opfer des Systems.“ Dennoch habe er immer wieder auch seine Einflussnahme geltend gemacht, wie die Kommission im Bericht dokumentiert hatte: „Die Natur einer Intervention liegt nicht in ihrem Erfolg, sondern darin, dass schon versucht wird von einer Seite, ein Anliegen zu deponieren“, so Kreutner auf die Frage von Muna Duzdar (SPÖ). Und es hätte nicht jeder einfach so bei Pilnacek einen Termin bekommen: „Unserer Wahrnehmung nach waren das schon politisch bekannte Personen“, führt der Jurist aus.
„Pilnacek war selbst ein Opfer des Systems, wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinne.“

Korruptionsexperte Martin Kreutner vor dem U-Ausschuss
Bild: krone.tv
Auf die Frage von Michael Schilchegger (FPÖ) konkretisiert er diese Aussage auch noch: „Wenn sie Entscheidungsträger mit einer Überfülle an Kompetenzen befrachten, die alleine von ihrem Sachgegenstand her Konfliktsituationen schaffen, stellen sie diese Person vor Dilemmasituationen, die nicht so leicht lösbar sind. Das ist das 1x1 der Korruptionsprävention. Diese Person findet sich in einer Dilemmasituation vor, die sie sich nicht selbst eingebrockt hat. Wir sehen hier also kein Opfer im strafrechtlichen Sinne, aber sehr wohl in Hinblick auf diese Situation.“

„Man stellt sich schon die Frage, ...“
NEOS-Fraktionsführerin Sophie Wotschke fragte dennoch nach dem Ermittlungsverfahren rund um den Tod Pilnaceks. Kreutner wollte sich dazu lediglich mit seiner privaten Sicht als Jurist äußern: „Wenn ein Handy noch vor Ergebnis der Obduktion bereits anderwärtig ausgefügt wurde, stellt man sich schon die Frage, was gewesen wäre, wenn bei der Obduktion toxikologische Auffälligkeiten oder Fremdeinwirkung festgestellt worden wären. Dann wäre das Handy als Beweismittel nicht mehr verfügbar gewesen.“
Wobei die Kommission keine Einflussnahme auf die Ermittlungen zu den Todesumständen konkret festgestellt habe, diese seien aber zu einem großen Teil auch erst nach dem Ende der Kommissionsarbeit eingeleitet bzw. intensiviert worden, antwortet Kreutner auf eine entsprechende Frage des ÖVP-Fraktionsführers Andreas Hanger. Hanger betonte in dem Zusammenhang, dass das Handy Pilnaceks der Justiz ja nie entzogen worden sei: „Man hätte das jederzeit nach der Obduktion sicherstellen können.“ Hier liege Kreutner falsch.
„Gab Pläne, die WKStA zu zerschlagen“
Dass es zwischen Pilnacek und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Reibereien gegeben habe, sei im Zuge der Kommissionsarbeit deutlich geworden. So wurde dokumentiert, dass Pilnacek in Chats die WKStA in der Ibiza-Affäre außen vor lassen wollte: „Warum, dazu kann ich nichts sagen. Ob diese Motive persönlicher Natur waren oder es da unterschiedliche Rechtsauffassungen gab – ich weiß es nicht. Unsere Auskunftspersonen haben ausgesagt, dass der Konflikt mit der WKStA wohl rund um die BVT-Affäre begonnen haben dürfte. Aber ja, es gab Pläne, die WKStA zu zerschlagen.“
Ob er in der Oberstaatsanwaltschaft Wien „definitive Befangenheiten“, wie im Bericht teilweise auch erwähnt, sehe, will Nina Tomaselli (Grüne) wissen. Die strukturelle Befundung zeige, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien in gewisser Hinsicht als „Bundesnadelöhr“ fungiere, wo eine Stelle mit einer überschaubaren Anzahl an Personen über die Verfahren entscheide, antwortet Kreutner. Es stehe im Raum, dass es zu Aktenaustausch gekommen sei, über Kommunikationsmittel, welche die Justiz eigentlich nicht vorsieht. Aber hier gelte freilich die Unschuldsvermutung.
Die Reise des Laptops endete bei Kreutner
Auch der viel zitierte Laptop von Christian Pilnacek war erneut Thema – denn dessen Reise endete, wie berichtet, bei Martin Kreutner und der Untersuchungskommission. Der Laptop wurde dann sofort an die Forensik-Abteilung des Justizministeriums übergeben und ausgewertet.
„Wir haben dann nur noch mit Arbeitskopien gearbeitet, nie mit den Datenträgern selbst. Was für uns auffällig war, dass sich auf diesem angeblich privaten Laptop Verschlussakten befanden, etwa die Causa Novomatic und die Person Thomas Schmid betreffend. Und dass sich Dinge darauf gefunden haben, die ein Naheverhältnis zu Journalistinnen und Journalisten vermuten lassen.“ Der Laptop befinde sich seitdem in einem Tresor der BMJ-Abteilung, so Kreutner.
Ob zuvor auf dem Laptop Daten geändert oder gelöscht wurden, könne er nicht sagen. Diesbezüglich habe man sich auch nicht damit beschäftigt. „Wir haben jetzt nicht die eine ,Smoking Gun‘ gefunden, aber viele Hinweise, deren Betrachtungen sich auch im Bericht niedergeschlagen haben, etwa zu fehlender Distanz.“
Entschlagung sorgte für lange Debatten
Für lange Debatten sorgten zwei Entschlagungen Kreutners unter Berufung auf das Hinweisgebergesetz. Dabei war der frühere Kommissionsleiter nach Auskunftspersonen befragt worden, denen auch via Website des Justizministeriums Vertraulichkeit zugesichert wurde. Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (FPÖ) entschied nach einer Beratung mit der Verfahrensrichterin, die Entschlagung zuzulassen.
Die maximale Befragungszeit Kreutners von vier Stunden wurde ausgereizt, danach wurde der Jurist wieder aus dem U-Ausschuss entlassen. Am Nachmittag geht es weiter mit einer früheren Mitarbeiterin Wolfgang Sobotkas. Sie war eine der letzten Personen, die Pilnacek lebend gesehen hatte.
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