Seltsame ÖGK-Regeln

Blind, dement, im Rollstuhl, aber nicht gehunfähig

Niederösterreich
29.05.2026 19:00

Riesenwirbel um neue Richtlinien der ÖGK bei Krankentransporten. Mit neuer „Präzisierung“ der Gehunfähigkeit werden Kosten auf die Patienten abgewälzt – und das, obwohl gerade die derzeit fortlaufende Spitalszentralisierung in Niederösterreich viel mehr Fahrten nötig macht.

Die Sparpläne der ÖGK treiben immer seltsamere Blüten. Jetzt „schießt“ die Krankenkasse mit ihrer „Präzisierung“ des Begriffs „Gehunfähigkeit“ gerade für Niederösterreich und speziell für den ländlichen Raum den „nächsten Vogel“ ab.

Denn im Flächenbundesland werden ja mit dem Gesundheitspakt 2040+ die Spitalsstandorte und -abteilungen zentralisiert, um mehr Spezialisierungen zu generieren. Mit der Präzisierung der ÖGK werden aber künftig noch mehr Transportkostenersätze nicht mehr anerkannt. Bereits seit Mitte 2025 hebt die ÖGK bei planbaren Krankentransporten die Rezeptgebühr von 7,55 Euro ein, bei Transporten mit Sanitätern sogar das Doppelte.

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Völlig unverständlich ist, dass die ÖGK die Umsetzung und Kommunikation der Sparmaßnahmen völlig auf die niedergelassenen Ärzte abwälzt.

Harald Schlögel, NÖ-Ärztekammerpräsident

Blinde, Rollstuhlfahrer und Demente nicht gehunfähig
In einem Schreiben an die niedergelassenen Ärzte erklärt die Krankenkasse, was die Ärzte künftig zu beachten haben: „Die Nutzung eines Rollstuhls allein begründet in der Regel keine Gehunfähigkeit, sofern öffentliche Verkehrsmittel selbstständig genutzt werden können. Auch bei Blindheit oder Demenz ist eine Gehunfähigkeit nicht automatisch gegeben“, heißt es in dem Schreiben, das auch NÖ-Ärztekammerpräsident Harald Schlögel und die Kurienobfrau für die niedergelassenen Ärzte, Dagmar Fedra-Machacek, auf die Barrikaden steigen lässt.

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Nach einem lapidaren Schreiben sollen wir neue Kassenregeln administrieren, detailliert begründen und müssen auch den Ärger der Patienten abfangen.

Dagmar Fedra-Machacek, NÖ-Kurienobfrau für niederglassene Ärzte

Der „rein medizinische“ Tunnelblick
Zudem heißt es in den neuen Richtlinien für Transportkostenersätze: „Weiterhin gilt, dass soziale oder infrastrukturelle Gründe keinen Anspruch auf Kostenübernahme begründen. Dazu zählen insbesondere fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder eine nicht verfügbare Begleitperson.“ Schlögel meint dazu, dass „Sparmaßnahmen angesichts der finanziellen Situation notwendig und auch nachvollziehbar“ seien, nicht aber, dass Ärzte bei Kommunikation und Umsetzung allein gelassen werden. Fedra-Machacek konkretisiert: „Wir müssen den Ärger der Patienten abfangen, weil sie künftig großteils ihre Krankentransporte privat zahlen müssen.“ Die Kurienobfrau ist verärgert: „Wir sind aber nicht dazu da zu, Sparmaßnahmen der Kasse zu rechtfertigen und als Prellbock zu fungieren.“

Knappe Antwort von ÖGK
Die Antwort der ÖGK auf „Krone“-Anfrage ist überschaubar: Man habe „nur“ präzisiert und übernehme auch weiterhin Kosten für Krankentransporte, die diese gezielt jenen Patienten zur Verfügung gestellt werden, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes tatsächlich auf einen solchen angewiesen seien. Man wird sehen, wie viele Patienten durch diese „Präzisierung“ vom Kostenersatz ausgeschlossen sind.

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