Ein erster Rückzug, aber kein vollständiger Abschied: ÖVP-Klubchef August Wöginger dürfte seine Funktion in der oberösterreichischen Landespartei abgeben – im Bund will er trotz laufenden Gerichtsverfahrens bleiben. Unsere Frage an Sie: Geht sich das aus?
Und so ging er: Wöginger nimmt nach einem Bericht der „Krone“ einen seiner Hüte – den als Landesparteiobmannstellvertreter in Oberösterreich. Der Druck rund um das laufende Gerichtsverfahren und die Postenschacher-Vorwürfe dürfte zu groß geworden sein. Bekanntlich hat der ÖVP-Spitzenfunktionär aber noch weitere: Den als Klubobmann am Karl-Renner-Ring etwa will er nach eigener Aussage noch aufbehalten, selbst bei einer Verurteilung. Aber wie geht sich das aus? Nicht mehr tragbar in der Landespolitik, aber im Parlament passt es noch ganz gut?
Was verlangt ein Amt?
Mehr Augenmaß, keine Schnellschüsse, sagen die einen. Solange kein Urteil vorliegt, müsse auch für einen Spitzenpolitiker die Unschuldsvermutung gelten. Ein Amt dürfe nicht durch Vorwürfe lahmgelegt werden: Wer vom Volk gewählt ist, sollte auch für das Volk arbeiten können. Zumindest bis ein Gerichtsurteil vorliegt.
Die anderen fordern klare Kante. Klubchef einer der größten Parteien zu sein, ist kein Pappenstiel. Sie argumentieren, dass hohe politische Funktionen besondere Maßstäbe verlangen: nicht nur rechtliche, sondern auch moralische. Alles andere würde Vertrauen untergraben. Ein Rückzug aus weiteren Ämtern wäre demnach kein Schuldspruch, sondern die Übernahme von Verantwortung.
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Sollte August Wöginger neben seiner Funktion in Oberösterreich auch weitere politische Posten zurücklegen? Reicht der angekündigte Schritt aus, oder braucht es mehr Konsequenzen? Wie wichtig ist Ihnen die Unschuldsvermutung in solchen Fällen und ab wann beginnt politische Verantwortung? Wir sind auf Ihre Kommentare gespannt!
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