„Wahnsinnsfahrt“

14 Delikte und 2500 Euro Strafen in vier Minuten

Salzburg
16.05.2026 22:00

Ein syrischer Lenker raste im Bundesland Salzburg der Polizei davon und beschwerte sich dann aufgrund der Lawine an Strafbescheiden vor Gericht: Ihm seien die „Sicherungen durchgebrannt“, meinte der Anwalt des 33-Jährigen und versuchte, die Verkehrsdelikte zu rechtfertigen. Ein Polizist erklärte den Vorfall mit einem Wort: „Wahnsinnsfahrt“.

Rekordverdächtig! In nur vier Minuten schaffte es ein syrischer Fahrzeuglenker (33), gleich 14 Verkehrsdelikte zu setzen und 2500 Euro an Strafen zu sammeln. Hintergrund war eine kurze Verfolgungsjagd im Flachgau, die sich vor mehr als eineinhalb Jahren ereignet hatte: Am 27. Juli 2024, um 0.23 Uhr, raste der Syrer mit einem Pkw auf der Lamprechtshausener Bundesstraße (B156) in Arnsdorf (Gemeinde Lamprechtshausen) der Polizei davon. Um 0.27 Uhr endete die rasante Fahrt – mit bis zu 200 km/h – in Nußdorf am Haunsberg.

Überholen in Tunnel und Kurven
In diesen vier Minuten notierten die Beamten satte 14 Verkehrsdelikte: Der Großteil betraf waghalsige Überholmanöver in Tunnel und Kurven und das mehrfache Driften sowie die Lärm- und Rauchfolgen durch das Durchdrehen der Räder. Einmal hat er beim Abbiegen keinen Blinker gesetzt. Und einen gültigen Führerschein hatte er auch nicht – nur einen aus Syrien.

Eigenwillige Erklärungen
Gegen diese Lawine an Strafbescheiden reichte der Syrer Beschwerde beim Salzburger Landesverwaltungsgericht ein: Es tue ihm leid, ihm seien „die Sicherungen durchgebrannt“, erklärte sein Anwalt bei der Beschwerdeverhandlung Anfang Mai – selbst erschien der Syrer nicht. Der 33-Jährige habe offenbar nicht gewusst, dass ein syrischer Führerschein hierzulande nicht gültig sei. Das Quietschen und Driften der Reifen habe er ja nicht absichtlich gemacht, sondern wegen der Fahrweise. Und die Überholmanöver seien gar nicht so gefährlich gewesen, da er ja so schnell war, so die Argumente des Beschwerdeführers. Ein Polizist als Zeuge bezeichnete die Szenen als „Wahnsinnsfahrt“.

Kein Pardon gab es vom Gericht: Auf die 2500 Euro an Strafen kommen noch 500 Euro Gerichtskosten dazu.

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