Untergetaucht?

Tausende Asylwerber in Deutschland „verschwunden“

Ausland
26.01.2026 19:18

Neue Zahlen zu Geflüchteten lösen in Deutschland Aufregung aus. In den Aufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern sind Tausende Asylsuchende als verschwunden registriert. 

Demnach gelten derzeit mindestens 7624 registrierte Flüchtlinge in Deutschland als abgängig. Das meldet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine Umfrage bei den Landesregierungen.

Untergetaucht oder weitergereist?
Die höchsten Zahlen verzeichnen Hessen mit 1763 verschwundenen Asylwerbern, in Baden-Württemberg sind es 1641 und Brandenburg 1401 abgängige Flüchtlinge. Zur Begründung hieß es, die Asylwerber könnten untergetaucht, in andere EU-Länder oder in ihre Heimat zurückgereist sein.

Ab wann gilt ein Asylwerber in Deutschland als abgängig?
Als abgängig gilt ein Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zufolge dann, wenn er drei Tage oder länger nicht mehr in der Einrichtung war. Asylbewerber dürfen sich in einem bestimmten Umkreis frei bewegen, sind aber verpflichtet, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Im Asylgesetz und im Aufenthaltsgesetz wird diese Regelung als räumliche Beschränkung bezeichnet, umgangssprachlich wird häufig von Residenzpflicht gesprochen.

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Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge können nicht eingesperrt werden. Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse.

Janosch Littig (Grüne), Integrationsstaatssekretär im Bundesland Rheinland-Pfalz

Asylwerber müssen in Aufnahmeeinrichtungen wohnen
Asylwerber dürfen sich meistens nur im Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde bewegen. Bei geduldeten Geflüchteten ist die Bewegungsfreiheit in der Regel auf das für sie zuständige Bundesland begrenzt. Dies gilt, solange die Asylwerber verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen – also bis das Asylverfahren abgeschlossen ist. Das sind maximal 18 Monate. Während der Residenzpflicht dürfen sie auch nicht bei Familien oder Freunden unterkommen, sondern müssen in der Aufnahmeeinrichtung wohnen.

(Bild: stock.adobe.com)

Keine Leistungen mehr für abgängige Personen
Die Anwesenheit der Bewohner werde täglich kontrolliert, erklärte Janosch Littig (Grüne), Integrationsstaatssekretär im Bundesland Rheinland-Pfalz. Nach drei Tagen melde man die Personen, die nicht auffindbar seien, Behörden und Polizei. Zudem würden Asylverfahren gestoppt oder die Anträge abgelehnt. Zudem bekämen abgängige Menschen keine staatlichen Leistungen mehr.

Flüchtlingsrat nimt Asylwerber in Schutz
Wenn Asylwerber ihre Aufnahmeeinrichtung verlassen wollen, ist es üblich, dass sie sich beim Betreten und Verlassen des Geländes an der Pforte an- beziehungsweise abmelden. Der Flüchtlingsrat betont, dass die bürokratischen Anforderungen in Deutschland für viele von ihnen überfordernd seien. „Dass sich Menschen nicht abmelden, hat in den meisten Fällen nichts mit bösen Absichten zu tun, sondern lediglich mit einem fehlenden Bewusstsein für die deutschen bürokratischen Strukturen. Es kommt hinzu, dass eine neue Adresse nur angeben kann, wer eine Adresse hat. In der Unbeständigkeit und Unsicherheit einer Flucht ist das nicht unbedingt gegeben“, erklärt Annika Kristeit vom Flüchtlingsrat RLP dem Sender SWR.

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Dass sich Menschen nicht abmelden, hat in den meisten Fällen nichts mit bösen Absichten zu tun.

Annika Kristeit vom Flüchtlingsrat RLP

„Kein Grund zur Sorge“
Wenn Asylwerber für längere Zeit weggehen, hätte das sehr unterschiedliche, oft sehr persönliche Gründe, erzählt Kristeit weiter. Zum Beispiel, weil sie Familienmitglieder in anderen Ländern haben oder sich hier unwohl fühlen. „Das kommt immer wieder vor und ist ganz normal. Es ist kein Grund zur Sorge.“ Deshalb warnt der Flüchtlingsrat davor, Asylwerber per se als Sicherheitsrisiko wahrzunehmen. „Das ist falsch und die Übernahme eines rassistischen Diskurses, den wir von uns weisen und stark kritisieren.“

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