"Rechtswidrig"

LTE-Auktion: Auch Drei zieht vor Höchstgericht

Elektronik
26.11.2013 20:27
Die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen hat wohl ein langes juristisches Nachspiel: Einen Tag, nachdem T-Mobile eine Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angekündigt hatte, hat auch Hutchinson (Drei) entsprechende Absichten kundgetan. Gleichzeitig werde man aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung der Höchstgerichte beantragen, teilte Drei am Dienstagabend mit.

"Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt", so Drei-Chef Jan Trionow (Bild) in einer Presseaussendung des Unternehmens. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich.

Wurde gegen Gesetz verstoßen?
Trionow geht davon aus, dass die "schweren Verfahrensmängel" zu einer Aufhebung des Frequenzzuteilungsbescheides führen werden. Bereits während der Auktion habe Drei wiederholt Anträge auf Abbruch des Verfahrens gestellt. Von Beginn weg sei die Multiband-Auktion durch eine intransparente Verfahrensordnung und ein unverhältnismäßiges Auktionsdesign "extrem auf Erlösmaximierung" ausgerichtet und habe damit gegen die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes verstoßen.

Kritik an "materieller Enteignung und Rechtsunsicherheit"
Zudem habe die Telekom-Control-Kommission die Transparenzregel während der Auktion "unzulässig und diskriminierend" geändert. Außerdem seien mit der Auktion einige Frequenzpakete zur Nutzung per 1. Jänner 2018 versteigert worden, obwohl Betreiber für diese Pakete bei früheren Auktionen bereits Nutzungsrechte bis Ende 2019 erworben hätten. Das stelle eine "materielle Enteignung" dar und führe außerdem zu einer "Rechtsunsicherheit für alle Anbieter".

Neuausschreibung des Verfahrens gefordert
Eine Konsultation des Auktionsverfahrens mit den Mobilfunkanbietern vorweg habe die Telekom-Control-Kommission als "nicht zweckmäßig" verweigert. Jetzt sei das Verfahren nur mehr durch eine Neuausschreibung der Auktion zu sanieren, so Trionow.

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