Anklage steht fest

Warum Stern-Bar wohl nicht mehr aufsperren wird

Chronik
26.06.2025 06:00

Seit gestern ist fix: Gegen den Betreiber der Stern-Bar in Graz wird wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst Anklage erhoben. Der Gastronom wollte eigentlich heuer sein – nach dem Inferno bereits renoviertes – Lokal wiedereröffnen. Doch das wird immer unwahrscheinlicher.

Auf Anfrage der „Krone“ bestätigt Anwalt Manfred Schiffner die Anklage gegen den Gastronomen, der das Grazer Innenstadtlokal Stern betreibt. Der Jurist aus Seiersberg wird auf einen Freispruch plädieren: „Meinem Mandanten wird etwa vorgeworfen, dass der zweite Notausgang durch Tische und Sessel verstellt gewesen sei. Von diesem Notausgang hatte er allerdings gar keine Kenntnis.“

Denn schon bei der Übernahme des Lokals hätte sich dort Mobiliar befunden, argumentiert Schiffner: „Daher gehe ich von einem Freispruch aus.“ Er rechnet außerdem damit, dass sich alle Opfer des Infernos als Privatbeteiligte an das Verfahren anschließen: „Zehn haben das bereits gemacht.“

Indes ist eine Wiedereröffnung des Clubs, die ja bereits geplant war, in weite Ferne gerückt – denn die Versicherung des Gastronomen weigert sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Sie wird abwarten, ob ihrem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sollte das der Fall sein, wird sie nicht zahlen und der Stern bleibt zu.

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