Anklage ist fertig

Inferno in Grazer Stern-Bar: Wirt muss vor Gericht

Steiermark
25.06.2025 09:15

Eineinhalb Jahre ist die Brandtragödie in der Grazer Stern-Bar her, bei der eine 21-jährige Studentin ums Leben kam und mehrere Menschen schwer verletzt wurden. Jetzt steht fest: Der Betreiber des Lokals muss vor Gericht. Die „Krone“ kennt die Details.

Es war der denkbar schrecklichste Ausgang, den eine ausgelassene Silvesterfeier nehmen konnte: Im bekannten Grazer Innenstadtlokal Stern brach in den frühen Morgenstunden des 1.1. 2024 ein verheerender Brand aus. Eine junge Frau aus Niederösterreich kam ums Leben, mehr als zehn Personen wurden zum Teil schwerst verletzt. 

Wer hat Feuer entfacht?
Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Infernos in der Bar ließ lange auf sich warten. Doch jetzt gibt es die erste Anklage. Der Betreiber der Bar muss wegen „fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst“ vor Gericht. Heißt übersetzt: „Er hat fahrlässig einen Brand herbeigeführt“, bestätigt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, die Anklage.

Auch wenn unklar bleibt, wer das Feuer tatsächlich entfacht hat – angenommen werden Rauchwarenreste oder Sprühkerzen – hat der Pächter der Bar dazu beigetragen, dass sich das Feuer „rasant ausbreitet und der gemeingefährliche Brand nicht mehr beherrschbar war“, heißt es im Strafantrag.

Das Lokal brannte völlig aus
Das Lokal brannte völlig aus(Bild: BF Graz)

Im Detail wirft die Staatsanwaltschaft Graz dem Mann vor, dass er die Feuersbrunst insofern fahrlässig verursacht hat, als dass er im Eingangsbereich des Lokals leicht brennbare Materialien  – 50 Sitzpolsterauflagen, mehrere große Gastro-Klopapierrollen und Decken –  hinter einem Vorhang lagerte. Der Fluchtweg über den Eingang des Lokals war somit unpassierbar.

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Der Betreiber hat fahrlässig einen Brand herbeigeführt. Dabei ist ein weiblicher Gast zu Tode gekommen und zehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft

Fluchtweg versperrt
Nicht der einzige Vorwurf: Ein anderer rettender Fluchtweg über ein Fenster im Gastraum, der über eine Außenstiege ins Freie führt, war mit Tischen und einer Sitzbank sowie Deko-Material auf der Fensterbank vollkommen verstellt. Weder Personal noch Gäste wussten von dem rettenden Weg ins Freie, da die Hinweisschilder abmontiert waren.

 Ohnehin soll der Betreiber sein Personal unzureichend geschult haben, was etwa die Fluchtwege oder Aufbewahrungsorte und richtige Bedienung der Feuerlöscher betrifft. Somit gerieten die Kellner selbst in Lebensgefahr.

Das Ermittlungsverfahren gegen fünf Mitarbeiter der Feuerpolizei und des Grazer Gewerbeamtes wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ist hingegen noch nicht abgeschlossen. Hier wird noch auf das Gutachten eines Sachverständigen aus dem Gebiet des Brandschutzes gewartet. „Deswegen wurden die Verfahren getrennt“, so Kroschl.

Anklage gegen Behördenmitarbeiter noch offen
Die Innenrevision der Stadt kam ja zu dem Ergebnis, dass es innerhalb der Behörde Missstände und Missachtungen im Vorfeld gegeben hatte. Die Frage ist, ob man es sich zu leicht gemacht hat und notwendige Überprüfungen von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen unterlassen hat. Hier soll es demnächst eine Entscheidung geben.

Einen Termin für den Prozess gegen den Lokal-Betreiber gibt es noch nicht. Spätestens vermutlich im Herbst.

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