Frau wird enthaftet!

Mutter zu Tat: „Würde niemals einem Kind wehtun“

Gericht
02.06.2025 13:47

Im Fall eines schwer verletzten Säuglings wird am Montag am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen die jungen Eltern erwartet. Die Mutter wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt – der Vater erhält einen Freispruch. Die 21-Jährige soll ihren wenige Wochen alten Sohn im Bezirk Gänserndorf zwischen Sommer 2023 und Februar 2024 schwer misshandelt haben.

Ein Prozess um ein misshandeltes Baby hat am Montag in Korneuburg mit einem Schuldspruch gegen die Mutter geendet. Die 21-jährige Tschechin wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Der 25-jährige Vater aus Syrien wurde hingegen vom Vorwurf des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger Personen freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe im Einzelrichterverfahren bestritten.

Schwere Hirnblutungen sowie Serienrippenbrüche
Der Säugling erlitt wenige Wochen nach seiner Geburt im Juni 2023 Blutungen zwischen harter Hirnhaut und Gehirn sowie Serienrippenbrüche. Hinzu kamen Netzhautblutungen und Blutunterlaufungen am Körper sowie Brüche beider Ober- und Unterschenkel.

Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 soll die Angeklagte ihren Sohn laut Strafantrag erneut grob angegriffen und geschüttelt haben, im Februar des Vorjahres soll sie ihm den Oberarm so verdreht haben, dass dieser brach. Der Vater des Säuglings soll seiner Frau das Baby überlassen haben, obwohl er wusste, dass sie überfordert war. Den Jugendwohlfahrtsträger oder Verwandte dürfte er nicht informiert haben, so der Vorwurf.

Mutter: „Würde niemals einem Kind wehtun“
Die von Astrid Wagner vertretenen Angeklagten hatten die Vorwürfe vehement bestritten. „Ich würde niemals im Leben einem Kind wehtun“, gab die 21-Jährige zu Protokoll, die den Hauptteil der Kinderbetreuung innegehabt hatte. „Ich habe mich immer bemüht, meinem Kind alles zu geben, was eine Mutter geben sollte.“ Schmerzen des Buben seien auch stets bei einem Arzt abgeklärt worden, es sei zudem „jede Hilfe“ angenommen worden.

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Ich habe mich immer bemüht, meinem Kind alles zu geben, was eine Mutter geben sollte.

Die 21-jährige Angeklagte

Ähnlich äußerte sich der Zweitangeklagte. Er habe seine Partnerin nie in einer Situation gesehen, in der sie überfordert gewesen sei, gab der 25-jährige Vater zu Protokoll. Auch Misshandlungen durch seine Ehefrau habe er nicht mitbekommen, vielmehr sei die Erstangeklagte „lieb“ zu dem Kind gewesen. Diverse Verletzungen des Buben sind aus Sicht beider Beschuldigten im Krankenhaus entstanden. Ein Handbruch stamme daher, dass sich das Baby eingezwickt habe.

Bub ist bei Pflegefamilie untergebracht
Generell berichtete der Syrer von einer schwierigen Gesamtkonstellation. Das Kind sei einen Monat zu früh auf die Welt gekommen, bei der Geburt habe es zudem Komplikationen gegeben. „Ich will das Beste für meinen Sohn“, bekräftigte der Beschuldigte. Der Bub wurde letztlich bei einer Pflegefamilie untergebracht. „Er entwickelt sich hervorragend. Gott sei Dank hat er keine bleibenden Schäden“, hob Staatsanwältin Gudrun Bischof hervor. „Als er bei Ihnen war, ist es ihm schlecht gegangen, jetzt geht es ihm gut“, ergänzte sie in Richtung des Vaters.

Die Familie wurde infolge einer Gefährdungsmeldung nach einem Krankenhausaufenthalt des Buben im September 2023 von der Kinder- und Jugendhilfe betreut, schilderte eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf bei ihrer Befragung. Mehrere Hilfsdienste seien installiert worden, es habe monatliche Besprechungen mit den Eltern gegeben. „Der Eindruck entstand, dass die Schwierigkeit der Verletzung nicht angekommen war“, sagte die Zeugin aus. Anlässlich eines weiteren Spitalsaufenthalts des Säuglings Anfang Februar 2024 erfolgte die behördliche Kindesabnahme.

Hinsichtlich der Strafbemessung hielt der Richter fest, dass sich der Status der Mutter als junge Erwachsene und ihre bisherige Unbescholtenheit als mildernd ausgewirkt hätten. Gehandelt habe sie zudem aus Überforderung in ihrer Situation als junge Mutter im Ausland mit einem „vielleicht auch nicht ganz unproblematischen Kind“. Die Tathandlungen seien in Abwesenheit des Ehemannes erfolgt, die Verletzungen für die restliche Familie nicht erkennbar gewesen, so der Richter. Verteidigerin Wagner erbat für ihre Mandanten Bedenkzeit, Staatsanwältin Bischof gab keine Erklärung ab.

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