Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein 41-jähriger Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Die Dreistigkeit und Schamlosigkeit seiner Taten erschüttern.
Angebliche Erkrankungen, erfundene Notlagen, faule Investments – der 41-jährige Angeklagte hat über Jahre hinweg das Vertrauen seiner Mitmenschen schamlos missbraucht und diese abgezockt. Besonders fassungslos macht der Fall rund um eine Familie, die nach einem Hausbrand ein Kind verloren hatte. Erst half der Angeklagte bei den Aufräumarbeiten, dann versprach er Spendengelder aus der Schweiz – und kassierte dafür immer wieder angebliche Zoll- und Gebührenkosten. Die versprochenen Spenden? Kamen nie an.
Auch Nahestehende wurden betrogen
Vor Gericht gab sich der Mann zerknirscht. Immer wieder sprach er von seiner Zeit als Fußballtrainer, seine Stimme stockte, er rang um Worte, kämpfte sichtbar mit den Tränen. Richterin Verena Wackerle ließ sich davon nicht blenden, konterte aber differenziert: „Sie sind nicht nur schlecht.“ Auch eine Schweizer Zeugin sagte aus. Sie beschrieb den Angeklagten als einfühlsamen Menschen und gestand, ihm wiederholt Geld für angebliche Operationen gegeben zu haben. „Sie war für mich wie eine große Schwester“, erklärte der 41-Jährige dazu – ausgenommen hat er sie dennoch.
Mehr als 600.000 Euro Schaden
Staatsanwältin Karin Dragosits schenkte den Tränen des Angeklagten keinen Glauben und fand deutliche Worte: „Mit Krokodilstränen in den Augen sitzt er heute hier.“ Von echter Reue könne keine Rede sein. Der Schaden ist immens: Er beträgt mehr als 600.000 Euro, zeitweise war in dem zweitägigen Prozess sogar von über einer Million Euro die Rede.
Hochgradig spielsüchtig
Was er mit dem abgezockten Geld gemacht hat? Beim Glücksspiel verzockt. Verteidiger Anton Weber versuchte folglich auch, die Spielsucht seines Mandanten als mildernden Umstand anzuführen und appellierte an die Menschlichkeit des Gerichts. Nach einstündiger Beratung dann das Urteil: schuldig wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Eine Zusatzstrafe von 24 Monaten, dazu der Widerruf eines früheren bedingten Strafteils von zwölf Monaten – macht unterm Strich dreieinhalb Jahre Haft.
Richterin: Opfer „wie eine Kuh gemolken“
Während der Urteilsbegründung starrte der Angeklagte fast durchgehend auf den Boden, kämpfte erneut mit den Tränen. Zum Schluss griff Richterin Wackerle die Beschreibung eines Opfers auf, das den Angeklagten als „sensibel“ und „charmant“ bezeichnet hatte – Eigenschaften, die er schamlos ausgenutzt habe. Ihr vernichtendes Fazit: Er habe seine Opfer „wie eine Kuh gemolken“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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