Kanzler stellt klar:

Wöginger bleibt auch bei Verurteilung ÖVP-Klubchef

Innenpolitik
30.05.2025 15:50

ÖVP-Chef Christian Stocker würde an Klubobmann August Wöginger auch im Fall einer erstinstanzlichen Verurteilung in der Finanzamts-Causa Braunau festhalten. Ohnehin kann sich der Bundeskanzler nicht vorstellen, dass der Klubchef verurteilt wird. 

Im „profil“-Interview meint der Kanzler, selbst bei einer Verurteilung in erster Instanz werde sich an seiner Unterstützung für Wöginger nichts ändern.im 

Stocker mahnt nach Kurz-Freispruch zur Vorsicht
„Gerade der Prozess von Sebastian Kurz zeigt, dass man bei einer Anklage und auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung vorsichtig sein sollte“, sagte Stocker, der auch verteidigte, dass man die Anwaltskosten des Altkanzlers getragen hat: „Man sieht ja, wie leicht Spitzenpolitiker einem Verfahren ausgesetzt sein können, weil es immer mehr politisch motivierte Anzeigen gibt.“

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Gerade der Prozess von Sebastian Kurz zeigt, dass man bei einer Anklage und auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung vorsichtig sein sollte.

Bundeskanzler und ÖVP-Chef Christian Stocker

Wöginger als Bestimmungstäter angeklagt
Wöginger wird vorgeworfen, beim einstigen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding interveniert zu haben. Ihm wird somit vorgehalten, Bestimmungstäter zum Missbrauch der Amtsgewalt zu sein. Wöginger betont stets, zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Entscheidungskommission genommen zu haben.

Die Causa hat mittlerweile auch Auswirkungen auf den Beamten-Apparat. Gegen zwei hochrangige Beamte des Finanzministeriums wurden dienstrechtliche Schritte eingeleitet.

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