Ersturteil aufgehoben

KEINE Falschaussage! Freispruch für Sebastian Kurz

Gericht
26.05.2025 12:19

Freispruch! Im Wiener Justizpalast hat am Montag die zweite Instanz den Schuldspruch wegen mutmaßlicher Falschaussage gegen Sebastian Kurz aufgehoben. Das Urteil gegen den Ex-Kanzler wurde wegen Nichtigkeit gekippt. Jenes gegen seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli – ebenfalls wegen Falschaussage – wurde hingegen bestätigt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Am Montag verhandelte das Oberlandesgericht Wien über die Berufung von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen mutmaßlicher Falschaussage im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss.
  • Erstinstanzlich war Kurz im Februar 2024 zu acht Monaten bedingt verurteilt worden – da er Berufung einlegte, nicht rechtskräftig.
  • „Schuldig“ war Kurz für Richter Michael Radasztics damals, weil er seine Involvierung bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG im Jahr 2019 unzulässig heruntergespielt habe – Kurz habe also nicht die ganze Wahrheit gesagt.
  • Das Oberlandesgericht (OLG) kippte das Urteil nun in der zweiten Instanz wegen Nichtigkeit. Denn Kurz habe eine Ja-Nein-Frage zu seiner Eingebundenheit bei der Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats mit „Ja“ – und damit ausreichend bzw. korrekt – beantwortet.
  • Bei Bernhard Bonelli sieht sich Sache anders aus: Seine korrekte Antwort hätte laut Berufungsrichter sein müssen, dass er gewusst habe, dass Kurz Siegfried Wolf als Aufsichtsratschef haben wollte – Bonelli sagte damals aber: „Das weiß ich nicht.“

Die Entwicklungen im Liveticker zum Nachlesen:

Die Vorgeschichte in Kürze: Österreichs Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz war im Februar 2024 wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Kurz legte Berufung ein. Er argumentiert, er sei im Ausschuss mehrfach unterbrochen worden und habe seine Rolle bei Postenbesetzungen ausreichend erklärt.

Richter Michael Radasztics sah das damals anders: Kurz hätte später im Verlauf der Befragung seine Einbindung noch darlegen müssen.

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