Würden Sie für ein „Kuh“-Schild in den Häf‘n gehen? Nein? Na dann passen Sie lieber auf. Denn wer meint, Verkehrsschilder zu stehlen, sei doch nur lustig allein, täuscht sich gewaltig. Wir haben uns die rechtliche Lage rund um die bei Dieben als Wanddeko, Mutproben-Trophäen oder Geburtstagspräsente begehrten Tafeln genauer angeschaut.
Jetzt seien wir doch einmal ehrlich: Wenn es rein um 100er-Geschwindigkeitstafeln ginge, könnte man den Diebstahl eines solchen ja noch irgendwo verstehen. Zumindest rein menschlich, wenn es für einen 100. Geburtstag stibitzt werden würde. Aber: Dem ist halt nun mal nicht so – zumeist geht es um alles andere.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.