Brisanter Entscheid

Schuldig oder nicht? Kurz vor nächster Instanz

Innenpolitik
25.05.2025 21:33

Hochspannung: Im Justizpalast entscheidet sich am Montag, ob das Berufungsgericht den Schuldspruch wegen Falschaussage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz bestätigt oder nicht. Warum das Urteil richtungsweisend für den Ablauf des U-Ausschusses im Parlament sein wird.

Höhen und Tiefen liegen im Leben oft nicht weit voneinander entfernt: Erst vor vier Tagen erlebte Sebastian Kurz zum zweiten Mal das Vaterglück. Am Montag schaut die Welt schon wieder anders aus. Im Wiener Justizpalast behandelt das Oberlandesgericht (OLG) Wien seine Berufung gegen die Verurteilung wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Im Februar 2024 wurde der ehemalige ÖVP-Parteichef zu acht Monaten bedingt verurteilt. Er meldete Berufung an.

Ob die Schuldsprüche halten, wird sich am Montag zeigen. Und das verspricht Hochspannung. Die juristische Frage, die das Gericht nun zu entscheiden habt, ist durchaus delikat.

In zwei von drei Anklagepunkten wurde Kurz freigesprochen. „Schuldig“ war Kurz für Richter Michael Radasztics, weil er seine Involvierung bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG im Jahr 2019 unzulässig heruntergespielt habe.

Richter Michael Radasztics
Richter Michael Radasztics(Bild: LEONHARD FOEGER)

Der Ex-Kanzler hingegen ist der Meinung, dass er das Ausmaß seiner Einbindung ausreichend dargelegt hat. Im U-Ausschuss sei er dabei jedoch unterbrochen worden, denn seine Redezeit sei vorbei gewesen. Er habe gar nicht die Möglichkeit gehabt, seine Rolle bei der Besetzung von Spitzenposten darzulegen.

Kurz sagte die Wahrheit, aber nicht die ganze ...
Radasztics sah das anders und deutete seine Ausführungen als Falschaussage – denn Kurz habe nicht vollumfänglich ausgesagt. Im Klartext heißt das: Der Richter glaubte zwar, dass Kurz die Wahrheit gesagt hat, aber eben nicht die ganze Wahrheit. Bei der Urteilsverkündung meinte der Richter, Kurz hätte bei der Befragung im U-Ausschuss 1,5 Stunden später bei einer anderen Gelegenheit die Frage der Einbindung umfassend ausführen müssen.

Diese Interpretation als Begründung für den Schuldspruch war eine Überraschung. Ich wurde nicht verurteilt, weil ich etwas Falsches gesagt habe – sondern weil der Richter meinte, ich hätte zu wenig gesagt. Wie kann man jemanden bestrafen, der mitten in der Antwort unterbrochen wurde?“, fragt sich Sebastian Kurz gegenüber der „Krone“.

Einen Freispruch gab es für Kurz hingegen, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte.

Richtungsweisendes Urteil
Die Entscheidung am Montag könnte daher ein richtungsweisendes Urteil sein: Für laufende Ermittlungsverfahren, die sich gegen viele Prominente aus Politik und Wirtschaft richten und auch den Ablauf von Untersuchungsausschüssen im Parlament. Denn wenn Kurz schuldig gesprochen wird, könnte das auch das Verhalten künftiger Auskunftspersonen im U-Ausschuss verändern.

Für viel Wirbel hatte übrigens nach der Urteilsverkündung Richter Radasztics selbst gesorgt. Es wurde bekannt, dass es eine rechtskräftige Disziplinarverurteilung des Richters gibt, weil er unzulässigerweise Informationen an Peter Pilz weitergegeben hatte.

Diese Verurteilung wurde erst einen Werktag nach dem Schuldspruch gegen Kurz veröffentlicht. Bereits zu Beginn des Prozesses stellten die Anwälte von Kurz einen Befangenheitsantrag, der jedoch vom Richter selbst abgelehnt wurde.

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