Riesenwirbel um Zeugin

21-Jährige soll für den Dschihad geworben haben

Oberösterreich
15.05.2026 08:00

Sie habe sich mit anderen Mädchen und jungen Frauen radikalisiert und nicht nur Propaganda verbreitet, sondern auch in Moscheen Vorträge gehalten und für den Dschihad geworben. Die junge Frau stritt kategorisch alles ab. Dann die Wendung: Eine Belastungszeugin sollte festgenommen werden – wegen Falschaussage.

Die junge, kleinere Frau, die am Dienstag am Landesgericht Linz auf der Anklagebank Paltz nehmen musste, wirkte selbst noch eher kindlich. Zum Prozess war die Wahlwienerin mit ihrem zwei Monate alten Baby angereist. Auf das musste ihre Freundin aufpassen, weil es nicht mit in den Verhandlungssaal durfte. Die 21-Jährige in weiter, sandgrauer Kleidung mit Kopftuch beschreibt sich im Prozess als „ganz normale Muslima“. Vom IS habe sie zwar gehört, aber: „Meine Eltern haben mir gesagt, dass das eine schlechte Sache ist.“

Bruder: „Von Familie abgewandt“
Was ihr vorgeworfen wird, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt: terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Sie soll sich unter anderem über gebrauchte Bücher von salafistischen Autoren und gemeinsam mit anderen jungen Muslimas radikalisiert haben. Ihrem Bruder zufolge soll sie sich von der Familie abgewandt haben, weil diese nicht gläubig genug sei – auch auf Make-up und Hosen habe sie verzichtet, und statt des Kopftuchs Vollverschleierung (Niqab) getragen haben.

Aus ihrer alten Moschee wurde sie aufgrund ihrer Ansichten hinausgeworfen. In einer anderen, bekanntlich radikalen Moschee soll sie schließlich Anschluss gefunden und Vorträge gehalten haben, in denen es darum ging, möglichst früh zu heiraten und nach Syrien auszureisen („Nichts ist ehrenhafter, als in Syrien für den IS zu kämpfen“). Außerdem soll sie gemeinsam mit Mitstreiterinnen jüngere Glaubensgenossinnen indoktriniert haben.

Vorwürfe abgestritten
Eines dieser jüngeren Mädchen belastete die in Afghanistan geborene und in Linz aufgewachsene 21-Jährige schwer. Deren Aussagen ließ die Angeklagte aber an sich abperlen: „Ich habe sie nur einmal für zwei Stunden gesehen. Warum sie solche Sachen über mich verbreitet, kann ich mir nicht erklären“, so die nicht vorbestrafte junge Mutter, die nach islamischem Recht mit einem Wiener verheiratet ist, in fast akzentfreiem Deutsch. Auch sonst stritt sie alle Vorwürfe ab und bekannte sich nicht schuldig.

Kleinigkeiten ließen dennoch Misstrauen aufkeimen – so meinte sie, sich nicht an den Namen jenes Mädchens erinnern zu können, bei der sie eine Woche lang gewohnt hatte, als sie von daheim abgehaut war. Jenes Mädchen soll eine mehrfach einschlägig vorbestrafte radikale Islamistin gewesen sein. Endgültig Schluss mit dem guten Willen der Richterin war aber bei der Aussage einer Zeugin. Die ebenfalls junge Muslima in tiefschwarzem Gewand mit strengem Blick hätte als Entlastungszeugin für die Angeklagte aussagen sollen.

Entlastungszeugin festgenommen
Doch dabei log sie so offensichtlich, dass sich die Balken bogen, und die Vorsitzende die Nase voll hatte: Sie ließ die dreiste Frau kurzerhand festnehmen, weil sie obendrein die Eltern der Angeklagten verleumdet haben soll.

Am Nachmittag schließlich das Urteil: 21 Monate, sieben davon scharf. Weil die Verteidigerin der jungen Mutter Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil einlegte, und auch die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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