Facebook hatte Anfang 2011 sogenannte gesponserte Geschichten als Werbeform eingeführt. Diese werden den Nutzern zwischen den Meldungen ihrer Freunde angezeigt. Dabei wird auch angezeigt, welche Freunde der werbenden Firma ein "Gefällt mir" gegeben haben. Gegen diese - ungefragte - Verwendung ihrer Daten hatten sich die Nutzer in dem Verfahren gewehrt.
Der Vergleich sieht nun vor, dass Facebook seine Regeln ändert und Mitgliedern erlaubt, den Schutz ihrer Daten bei gesponserten Geschichten genauer festzulegen.
Der Richter machte allerdings klar, dass Facebook nach eigener Auffassung nichts anderes getan habe, als Informationen zu verwenden, "die Nutzer ihren 'Freunden' bereits freiwillig mitgeteilt haben". Daher sei es den Facebook-Nutzern auch schwergefallen, einen für sie entstandenen Schaden nachzuweisen.
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