Ein Mittagessen mit bitterem Nachgeschmack: Weil Josef T. sein Auto für wenige Minuten auf einem Apothekenparkplatz abstellte, flatterten ihm zwei saftige Parkstrafen ins Haus.
Ein kurzer Stopp mit teuren Folgen: Josef T. wollte sich in seiner Mittagspause nur schnell ein Hendl holen – jetzt muss er 480 Euro zahlen. Der Grund? Da es bei seinem Grillhendl-Stand kaum Parkplätze gibt, stellte Herr T. sich kurzerhand auf den Apothekenparkplatz gleich daneben. Auf dem ist das Parken aber nur für Kunden während der Öffnungszeiten erlaubt.
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