Ansonsten bestehe der Straftatbestand der Missachtung eines Gerichts, erklärte Stephen Eckersley vom ICO ("Information Commissioner's Office") am Freitag. Die Behörde sehe derzeit jedoch noch keinen Anlass, eine Geldstrafe zu verhängen.
Google hatte seit 2007 bei seinen Kamerafahrten für den Panoramadienst Street View auch WLAN-Netze katalogisiert. Dabei wurden teilweise Daten miterfasst und abgespeichert, die über ungesicherte Netze gesendet wurden.
Eine Untersuchung des Falls durch die britische Datenschutzbehörde im vergangenen Jahr führte die unbeabsichtigte Erfassung der WLAN-Daten auf verfahrenstechnische Pannen bei Google zurück und fand keine Hinweise dafür, dass die Unternehmensleitung von Google vorhatte, persönliche Daten zu sammeln.
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