Mit Ende Juni 2025 enden die strengen und für die Banken verbindlichen Vergaberichtlinien für Wohnkredite. Das erleichtert wieder die Aufnahme eines „Häuselbauer-Darlehens“. Vor allem junge Leute, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, dürften davon profitieren.
Im August 2022 hat das Finanzmarktstabilitätsgremium, welches sich Experten der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Nationalbank (OeNB), dem Finanzministerium (BMF) oder auch dem Fiskalrat zusammensetzt, den heimischen Banken strenge Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten vorgeschrieben („KIM-Verordnung“). So dürfen Darlehen mit wenigen Ausnahmen nur vergeben werden, wenn die Laufzeit des Vertrags 35 Jahre nicht überschreitet, mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorhanden ist und die Rückzahlungsrate nicht mehr als 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmacht.


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