Prozess gegen ReDigi

Richter: Verkauf “gebrauchter” MP3-Dateien ist illegal

Web
02.04.2013 15:51
Eine Firma, die sich auf den Weiterverkauf von legal erworbenen MP3-Dateien aus dem Web spezialisiert und dadurch den Zorn der US-Plattenfirma Capitol Records auf sich gezogen hat, ist von einem New Yorker Gericht nun schuldig gesprochen worden, das Urheberrecht verletzt zu haben. Dem Richter zufolge greift das Weiterverkaufsrecht, das beispielsweise den Verkauf einer CD erlaubt, in der digitalen Welt nicht.

Wie die britische TV-Anstalt BBC berichtet, hat sich das MP3-Weiterverkaufsunternehmen ReDigi darauf spezialisiert, legal erworbene und urheberrechtlich geschützte MP3-Dateien einzukaufen und dann über das Web weiterzuverkaufen. ReDigi sei die erste legale Möglichkeit, gekaufte MP3-Dateien legal wieder loszuwerden, hatten die Macher des Dienstes bei der Gründung der Firma im Oktober 2011 noch vollmundig versprochen. Anfang 2012 folgte die Klage durch Capitol Records.

Das Unternehmen, das die Rechte an Musik von Künstlern wie den Beatles oder Frank Sinatra hält, ist gegen ReDigi wegen des vermeintlich unerlaubten Verkaufs urheberrechtlich geschützter Werke vor Gericht gezogen – und hat vom New Yorker Richter jetzt Recht bekommen. Das Weiterverkaufsrecht, das der Käufer einer CD in der analogen Welt bei Geschäftsabschluss erwirbt, greife in der digitalen Welt nicht. Der Grund: Das Kopieren einer Datei sei in der digitalen Welt so einfach, dass die Gewährung eines Weiterverkaufsrechts nicht angemessen wäre.

ReDigi-Software sollte MP3-Verkauf rechtlich absichern
ReDigi hatte versucht, durch technische Mittel sicherzustellen, dass die zugekauften und dann wieder weiterverkauften MP3-Dateien legal erworben wurden. Dazu muss sich der User, der seine alten MP3-Dateien weiterverkaufen wollte, eine proprietäre Software auf seinen Rechner laden, die zunächst überprüft, ob das zum Verkauf angebotene Stück auch tatsächlich legal erworben wurde. 

Trifft dies zu, leitet die Software den Upload der Datei auf einen ReDigi-Server in die Wege und löscht das nunmehr verkaufte File vom Computer des ReDigi-Benutzers. Dieser darf sich sodann über die Vergütung des verkauften Musikstückes freuen.

Die Software sorge zudem dafür, dass der Verkäufer einer Datei diese nicht im Nachhinein einfach neu auf seinen Rechner spielen kann, berichtet der Sender. Dem Gericht reichten diese Schutzmechanismen nicht aus. "Es ist schlicht unmöglich, dass das gleiche 'materielle Objekt' über das Internet transferiert werden kann", zweifelte der Richter die Funktionstüchtigkeit der ReDigi-Software an.

Urteil hat Symbolcharakter für ganze Branche
Das Urteil hat Symbolcharakter. Unternehmen wie Apple oder Amazon, die mit dem Verkauf digitaler Medien Geld verdienen, dürften den Prozess genau beobachtet haben. Funktionen zum Verkauf einmal erworbener digitaler Medien fehlen bisher bei den Schwergewichten der Branche völlig, die Erforschung entsprechender Möglichkeiten steckt noch in den Kinderschuhen. Einmal digital gekaufte Musik kann – im Gegensatz zu einer CD oder einer Schallplatte – nicht legal weiterverkauft werden, selbst wenn der Kunde dies möchte.

Auch wenn das Gericht die Tätigkeit von ReDigi als illegal eingestuft hat, einfach dürfte die Entscheidung dem Richter nicht gefallen sein. Den Schadensersatzansprüchen von Capitol Records – das Unternehmen hatte 150.000 US-Dollar pro Song gefordert – wurde nicht stattgegeben. Stattdessen forderte das Gericht die streitenden Parteien dazu auf, schriftliche Vorschläge hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu übermitteln. Das letzte Wort in dem Verfahren ist also noch nicht gesprochen.

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