Bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern sollen das deutsche Bundeskriminalamt und die deutsche Bundespolizei künftig auch Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der deutschen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vor.
So sollen die Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten.
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Neue Nahrung erhielt diese Forderung nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungsprogramm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.
Echtzeit-Erkennung nicht geplant
Die geplante Gesetzesänderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden muss, soll den Ermittlern deshalb einen biometrischen Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglichen sowie eine automatisierte Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz.
Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen – ist nach Angaben des Ministeriums jedoch ausdrücklich nicht geplant.
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