"Wenn der Content in den Download-Top-100 liegt, wird ein Download binnen Stunden protokolliert", sagte Chothia der BBC. Aber auch weniger populäre Downloads, die nicht in den Top-Listen von Plattformen wie PirateBay oder IsoHunt aufscheinen, würden überwacht und protokolliert. Die gesammelten Daten könnten dann beispielsweise von der Unterhaltungsindustrie verwendet werden, um gegen vermeintliche Raubkopierer vorzugehen.
Daten für Klagen und Marketing
Für die Untersuchung nutzte Chothias Team eine Software, die sich wie ein BitTorrent-Client verhält und die eingehenden Verbindungen protokolliert. Drei Jahre lang "überwachten" die Forscher so die Überwacher. Rund zehn verschiedene Monitoring-Unternehmen, welche die IP-Adressen der Nutzer protokollieren, konnten dabei identifiziert werden. Darunter Copyright-Schützer, IT-Sicherheitsfirmen und sogar ein anderes Forschungslabor.
Sechs der größeren Organisationen waren allerdings schwer zu identifizieren, weil sie ihre Lösungen von Hosting-Drittanbietern betreiben ließen. Warum diese Firmen Interesse an den Datenbergen aus dem Torrent-Netzwerk haben, ist bislang unklar. "Viele Firmen sitzen einfach auf den Daten. Die Überwachung ist einfach zu bewerkstelligen und sie sammeln die Informationen, weil sie vielleicht in Zukunft irgendwann wertvoll werden", so Chothia.
Manchen Firmen werde etwa nachgesagt, die gesammelten Daten zu Marketingzwecken zu verkaufen. Der Torrent-Verkehr verrät nämlich recht viel darüber, welche Filme und Musikalben gerade in welchen Regionen populär sind.
IP-Adressen als Beweismittel
Einige Copyright-Inhaber in Europa und den Vereinigten Staaten benutzen die von den Monitoring-Firmen gesammelten IP-Adressen auch, um Internetprovider gerichtlich zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen. Die Kunden erhalten dann mitunter Abmahnschreiben mit Geldforderungen. Studienautor Chothia bezweifelt allerdings, dass mittels Monitoring erlangte IP-Adressen vor Gericht als Beweis akzeptiert würden.
Diese können nämlich letztlich nur zur Identifizierung des für einen Download genutzten Internetanschlusses, nicht aber zur Feststellung des verantwortlichen Benutzers genutzt werden. Außerdem würden die meisten Monitoring-Lösungen leidglich protokollieren, ob ein Benutzer eine BitTorrent-Software benutzt, nicht aber, welche Dateien er damit tauscht. Das mache es fraglich, ob ein Gericht derlei Daten als Beweismittel annehmen würde.
Die Torrent-Nutzer sind jedenfalls verunsichert. Besonders angesichts der Tatsache, dass Schutzmaßnahmen gegen die Überwachung, sogenannte Blocklists, nicht funktionieren. "Viele der Firmen, die wir gefunden haben, stehen nicht auf den Blocklists", warnt Chothia.
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