Über Facebook bekommen die Nutzer von Drittanbietern bestimmte Dienste, Spiele oder etwa Umfragen zur Verfügung gestellt. Seit der Einführung des App-Stores erhalten sie aber weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden, noch wird sichergestellt, dass sie in die Weitergabe und Nutzung ihrer Daten einwilligen, kritisierte der vzbv. Durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" werde die Einwilligung einfach unterstellt.
Lediglich unterhalb des Buttons befindet sich in kleiner hellgrauer Schrift eine laut vzbv augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. Die Drittanbieter räumen sich etwa das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönlichen Kontaktdaten zuzugreifen. Eine solch umfassende Datenweitergabe an Dritte und deren Verwendung sei nach deutschem Recht ohne bewusste Einwilligung des Nutzers nicht erlaubt, beruft sich der vzbv auf das Telemediengesetz.
Die Verbraucherschützer fordern von Facebook, das App-Zentrum so zu gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Den Nutzern riet der vzbv, über ihre Privatsphäre-Einstellungen die Voreinstellungen zu ändern oder Anwendungen und Apps zu deaktivieren, um sich und ihre Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe zu schützen.
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