Die Höhe des Schadenersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben für die vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen, so die Richterin.
Ein Geschworenengericht hatte Tenenbaum 2009 für schuldig befunden, 30 Songs illegal heruntergeladen und über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitet zu haben. Pro Song war Tenenbaum zu einer Zahlung von 22.500 Dollar an die klagenden Plattenfirmen Universal, Sony und Warner verurteilt worden. Für ihn hätte es aber sogar noch schlimmer kommen können: Laut Gericht wären bei vorsätzlichem Handeln bis zu 150.000 Dollar pro Titel möglich gewesen, insgesamt hätten ihm 4,5 Millionen Dollar Strafe gedroht.
Strafe 2010 drastisch reduziert, dann wieder erhöht
2010 reduzierte eine Bostoner Bundesrichterin das Strafmaß auf 67.500 Dollar, sie bezeichnete die ursprüngliche Strafe damals als verfassungswidrig und "völlig unverhältnismäßig" (siehe Infobox). Sony legte daraufhin jedoch Berufung ein und konnte sich durchsetzen, die alte Strafe wurde erneut für gültig erklärt. Mit der aktuellen Entscheidung wurde einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof eine Absage erteilt, es bleibt damit bei der Rekordstrafe.
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