Die meisten Gesuche wurden einem Blogeintrag zufolge aus den USA gestellt, hier registrierte Twitter 679 Vorgänge. Aus Japan gingen 98 Anfragen ein, aus Kanada und Großbritannien jeweils elf. Aus allen anderen Ländern, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, kamen weniger als zehn Anfragen.
Twitter stellte den Behörden in 63 Prozent aller Fälle die gewünschten Nutzerinformationen zumindest teilweise bereit. Sofern dem keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen, werden die Betroffenen darüber informiert.
Zu den Gründen, warum die angeforderten Daten nicht in allen Fällen übermittelt werden, erklärte Twitter, dies könne entschieden werden, wenn ein Nutzer nach seiner Unterrichtung Einspruch dagegen erhebt. Abgelehnt werde eine Anfrage auch dann, wenn das Gesuch zu breit angelegt sei oder wenn ein Konto nicht klar genug bestimmt sei.
Das Unternehmen teilte außerdem mit, dass 3.378 Beschwerden wegen Verstößen gegen das Urheberrecht eingegangen seien. Hier wurden die beanstandeten Inhalte in 38 Prozent der Fälle gelöscht. Twitter stellt hierfür ein Meldeformular bereit, das dem Unternehmen zufolge aber fälschlicherweise auch für andere Anfragen und Beschwerden benutzt werde.
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