Bei dem Streit ging es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von mehreren Titeln. Im Kern wollten die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet. Die Google-Tochter YouTube argumentierte, dass man lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung stelle und sie für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne.
Die Gema hatte von YouTube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr zugänglich zu machen, weil die Google-Konzerntochter dafür aus ihrer Sicht keine Lizenzrechte besitzt. Darunter befinden sich nach Branchenangaben auch Schlager wie "Zwei kleine Italiener". Die Gema machte keine Angaben zu den einzelnen Titeln. Ein Sprecher sagte lediglich, es handle sich um einen repräsentativen Querschnitt aus dem Repertoire ihrer Mitglieder.
Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit mehreren Jahren hin. Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und YouTube 2009 ausgelaufen war und sich beide Seiten nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten, reichte 2010 die Gema Klage ein. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Hamburg einen Eilantrag gegen YouTube abgelehnt, dabei aber bereits erkennen lassen, dass der Musik-Verwertungsgesellschaft grundsätzlich Ansprüche zustünden.
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