„Persönliche Gründe“
Auch im öffentlichen Dienst kann das Tragen eines Kopftuchs (als religiöses Symbol) bei Einhaltung von Gleichbehandlung verboten werden, hat der Europäische Gerichtshof gerade entschieden. Dies löst in Oberösterreich eine erneute Debatte aus, so ein Verbot für den Landesdienst tatsächlich zu erlassen.
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